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    #31
    Ehemann oder Ehepartnerin....lese da nichts raus, dass es nur für gleichgeschlechtliche sein soll.

    Naja wie auch immer. Darum geht es hier ja gar nicht.


    Hätte per Mail Einspruch eingelegt und heute kam ein Brief.

    Scheinbar bekam er doch von irgendwo nochmal Geld (3.Rente) aber nicht von der DRV und die Schwiegermutter hatte mir davon auch nichts erzählt.

    Anbei das Schreiben.

    IMG-20231024-WA0007~3.jpg




    IMG-20231024-WA0009~2.jpg

    Kommentar


      #32
      LPartG heißt Lebenspartnerschaftsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/

      Außerdem wird nach Ehemann und Ehefrau gefragt. Gibt es die, dann sind die auch so so einzutragen. Gibt es sie nicht wie z.B. bei gleichgeschlechtlichen Ehen, verweist das Formular mit Sternchen auf die Anleitung:

      " Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geben Sie bitte im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 8 bis 17 als Person A die Person an, die nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit des
      Vornamens nach dem Alter der Personen (ältere Person). Bei Ehen, in denen eine oder beide Personen den Geschlechtseintrag „divers“ führen, gelten die vorstehenden Regelungen
      ebenfalls."
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #33
        Jetzt wissen wir immerhin, wo die 3. Rente (Einmalzahlung) herkommt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #34
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Jetzt wissen wir immerhin, wo die 3. Rente (Einmalzahlung) herkommt.
          Richtig.

          Das heißt aber auch, dass die Berechnung scheinbar richtig ist.

          Kommentar


            #35
            Das heißt aber auch, dass die Berechnung scheinbar richtig ist.
            Vermutlich ja. Das Einzige, was man bei so einer Einmalzahlung überprüfen muss, ist, ob es sich um eine Abfindungszahlung gehandelt hat.

            Dafür braucht man aber die Unterlagen aus dem Jahr 2017.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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