Grundfreibetrag

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  • Anja1601
    Neuer Benutzer
    • 14.10.2023
    • 3

    #1

    Grundfreibetrag

    Wie ist das bei Verheirateten gelten die ca. 21000€ pro Person oder ist der Betrag für beide zusammen?
  • Bernd1957
    Benutzer
    • 12.01.2016
    • 70

    #2
    2022 10.347 €
    2023 10.908 €
    2024 11.604 €
    Pro Nase

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45975

      #3
      Wie ist das bei Verheirateten gelten die ca. 21000€ pro Person oder ist der Betrag für beide zusammen?
      Bei der Zusammenveranlagung kommt der doppelte Grundfreibetrag zum Ansatz, es geht ja auch um 2 Personen und nicht um 4 !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Anja1601
        Neuer Benutzer
        • 14.10.2023
        • 3

        #4
        Zum Grundfreibetrag zählen alle Einkünfte auch aus Krankengeld, Leistungen aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung?

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4275

          #5
          Zitat von Anja1601 Beitrag anzeigen
          Zum Grundfreibetrag zählen alle Einkünfte auch aus Krankengeld, Leistungen aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung?
          Diese Frage kann man nicht mit ja oder nein beantworten.

          Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass dieser Teil des zu versteuernden Einkommens nicht mit Steuer belastet wird.
          Das zu versteuernde Einkommen entsteht aus Einkünften abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

          Krankengeld sind schon einmal keine Einkünfte. Ob die Zahlungen aus der BU überhaupt und zu welchem Teil steuerpflichtig sind, ist ohne nähere Informationen nicht zu feststellbar.

          Allerdings ist ein Zusammenhang mit Elster nicht erkennbar.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45975

            #6
            Krankengeld sind schon einmal keine Einkünfte.
            Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt und beeinflusst so den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen, so es denn welches gibt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              Oder anders gesagt: bei Vorliegen von z. B. Krankengeld kann auch Steuer entstehen, wenn man mit den steuerpflichtigen Einkünften unter dem Grundfreibetrag liegt.

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