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Pendlerpauschale trotz Baustellenfahrzeug mit Tankkarte?

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    Pendlerpauschale trotz Baustellenfahrzeug mit Tankkarte?

    Hallo,

    ist es möglich die Pendlerpauschale bei der Lohnsteuererklärung anzusetzen wenn man einen 2 Sitzigen Transporter mit Ladefläche ohne private Nutzung (also weder 1% Regelung noch Fahrtenbuch) fährt UND eine Tankkarte von der Firma hat, sprich somit keine eigenen Kosten für den Weg von zuhause zur Betriebsstätte hat?

    #2
    Meiner Meinung nach nicht. Aber davon abgesehen, dass es keine Lohnsteuererklärung gibt, hat die Frage auch nichts mit Elster zu tun.

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      #3
      Fährst du denn überhaupt zu einer 1. Tätigkeitsstätte oder fährst du zu wechselnden Baustellen ?

      Mir der elektronischen Steuererklärung hat die Frage im Übrigen nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Entschuldigung, ich wusste nicht wo ich die Frage sonst stellen sollte.

        Naja, mal zur 1. Tätigkeitsstätte, mal direkt zur Baustelle

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          #5
          Entschuldigung, ich wusste nicht wo ich die Frage sonst stellen sollte.
          Beim Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater. Auch kommerzielle Steuerprogramme bieten dazu Hilfestellungen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Nur weil hier im Forum irgendwo die Doppelsilbe "steuer" auftaucht, heißt das nicht, dass es hier im Forum irgendwo eine Stelle geben muss, wo man eine steuerliche Frage stellen kann. Wenn ich ein Problem mit Apfelbäumen habe, würde ich auch nicht Apple zu Hilfe bitten ... ;-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Warumm denn so bissig Leute, ist ja jetzt nicht so die komplizierte Frage :-)

              Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gibt es auch dann, wenn du einen Firmenwagen fährst.
              Reisekosten (Fahrtkosten) für die Fahrten zur baustelle gibt es bei Nutzung eines Firmenwagens nicht.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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