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Dokumentenübermittlung an das FA via Elster

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    Dokumentenübermittlung an das FA via Elster

    Antwort auf unseren Versuch, ein SEPA-Lastschriftmandat (zur ESt) an das Finanzamt per mail oder fax zu übermitteln:
    ein SEPA-Mandat muss im Origianl postalisch beim Finanzamt eingereicht werden.
    Eine Übersendung per E-Mail und Fax ist nicht möglich.
    Auf meine Nachfrage bei der Senatskanzlei schreibt die Finanzbehörde
    ... In Deutschland bestehen zwar keine besonderen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise der Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten.
    Als rechtlich belastbarer Nachweis (z.B. im Zweifelsfall zur Darlegung und als Beweis für das Vorliegen eines vom Zahler autorisierten Mandates) gilt regelmäßig ein durch den Zahler eigenhändig unterschriebenes Mandatsformular (§§ 127 Abs. 1, 126 Abs. 1 BGB).
    Der Steuerverwaltung stehen derzeit keine rechtssicheren Verfahren zur Verfügung, mit Hilfe welcher eine qualifizierte elektronische Signatur eines Zahlenden im SEPA-Lastschriftverfahren gewährleistet wäre.
    Besonders befriedigend finden wir diesen Stand der vielgelobten Digitalisierung nicht, zumal für jede Steuerart - jede Steuernummer und nach jeder Änderung der Kontoverbindung wieder neue Formulare fällig werden.

    Würde MeinElster nicht ein perfektes tool, eingescannte SEPA-Formulare rechtssicher hochzuladen, wenn man so etwas nicht sogar in einem neuen Untermenü nicht gleich online ausfüllen und hinterlegen könnte?

    Dass man so etwas vielleicht auch mit ePerso/AusweisApp oder im Bürgerportal umsetzen könnte, können wir uns natürlich vorstellen. Man sollte nur endlich einmal damit anfangen. Eine Umsetzung per Elster hätte zudem den Charme der Konvergenz.

    Ich hoffe, mir hier das richtige Unterforum für die Entlastung meines mentalen Ideenspeichers ausgesucht.
    Viele Grüße
    vom horstchen

    #2
    Alle ELSTER-Benutzer werden dir begeistert zustimmen (auch ich) - aber ansonsten passiert natürlich nichts, weil das außer ELSTER-Benutzern niemand liest.

    Inhaltlich muss ich dem Finanzamt aber (leider) Recht geben: Ein SEPA-Mandat ist nach derzeitigem Rechtsstand tatsächlich nur eigenhändig auf Papier unterschrieben 100% rechtssicher (falls es zum Rechtsstreit wegen Rückbuchungen o.ä. kommt). In den diversen Rechtstexten (SEPA-Verordnungen, BGB etc.) wurde dummerweise auf eine einfachere Variante verzichtet (und stattdessen ein "elektronisches Mandat" erwähnt, das aber völlig undefiniert ist und meines Wissens bisher auch nirgendwo in der EU bzw. im SEPA-Raum tatsächlich eingeführt wurde).

    Aus Kulanz verzichten natürlich alle Online-Händler beim Lastschrifteinzug auf ein solches schriftliches Mandat (und nehmen dadurch in Kauf, dass du ihrer Lastschrift 13 Monate lang widersprechen kannst, weil sie eben nix wirklich rechtsgültiges in der Hand haben).

    Wobei andererseits die meisten Banken sich bei Lastschriftwidersprüchen zwischen 8 Wochen und 13 Monaten auch nicht an die SEPA-Regularien halten: Eigentlich müssten sie bei der Bank des Händlers eben genau dieses unterschriebene Mandat im Original anfordern, um zu prüfen, ob die Lastschrift noch "widersprechbar" ist oder nicht. Da sie diesen Aufwand nicht bezahlt bekommen, macht das in der Praxis aber kaum eine Bank, sondern gibt die Lastschrift entweder "einfach so" zurück, oder verweigert den Widerspruch gleich von vornherein.

    Schöne neue Welt...

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      #3
      Danke für Deine klare Darstellung der rechtlichen Grundlagen. Ich befürchte allerdings, dass die Papierformulare zu Zeiten der elektronischen Akte am Ende doch als pdf digital auf einem Server landet. Und das wäre dann genau das, was Mandatgeber nach Authentifizierung und über eine gesicherte Übertragung dem FA und wemauchimmer liefern würde. Aber wer sind wir denn, dass wir logisches Verhalten erwarten?
      Bis der Gesetzgeber das Problem erkennt und neu regelt, können wir wohl schon wegen zu kurzer Lebensspanne nicht warten. Kaufen wir also Briefumschläge und Briefmarken...
      Dein
      horstchen

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        #4
        Wenn es ums Geld geht, ist man bei der Finanzverwaltung übervorsichtig, das habe ich bei der letzten Fusion unserer Bank, bei der wir neue IBAN erhalten haben,

        auch feststellen müssen. Obwohl unsere Finanzkasse auf der Liste der Firmen und Institutionen stand, die automatisch umgestellt werden sollten, war man dort

        der Meinung, es wäre doch sicherer, wenn wir neue Lastschriftmandate erteilen würden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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