Abbruch-Hinweise/Steuerberechnung nicht möglich

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  • Bine47
    Neuer Benutzer
    • 17.10.2023
    • 5

    #1

    Abbruch-Hinweise/Steuerberechnung nicht möglich

    Hallo zusammen,
    ich bekomme folgende Fehlermeldung bzw Abbruch-Hinweise und weiß nicht warum:

    "Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben nur Beiträge zu Wahlleistungen angegeben. Bitte tragen Sie
    unbedingt auch Beiträge zur Basiskrankenversicherung bzw. zur sozialen Pflegeversicherung/privaten
    Pflegepflichtversicherung ein".

    Ich bekomme momentan ALG1 und vorher Krankengeld bzw. Übergangsgeld.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung.

  • Bine47
    Neuer Benutzer
    • 17.10.2023
    • 5

    #2
    Ergänzung, im ALG1 und Krankengeld sind die Beiträge ja schon eingerechnet, die ich nicht separat ausrechnen kann. Deshalb verstehe ich das nicht.

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4275

      #3
      ALG1 und Krankengeld haben nichts mit Wahlleistungen zur KV zu tun.

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4275

        #4
        Beiträge zu Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen wie Auslandskrankenversicherung erfolgen bei gesetzlich Versicherten in Zeile 22, bei privat Versicherten in Zeile 27.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45974

          #5
          Wenn du das gesamte Jahr nur Lohnersatzleistungen erhalten hast, warum machst du dann eine Steuererklärung ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • timote
            Erfahrener Benutzer
            • 24.01.2023
            • 746

            #6
            Wenn du das gesamte Jahr nur Lohnersatzleistungen erhalten hast, warum machst du dann eine Steuererklärung ?
            Ich bin etwas konsterniert. Mehrfach im Internet finde ich die Aussage, dass bei Steuerklasse 3/5 Erklärungspflicht besteht. Nun finde ich in einem älteren Beitrag des Forums eine gegenteilige und dem aktuellen Gesetz entsprechende Aussage:
            Charlie24 schrieb: "Bei Steuerklasse 3 / 5 müssen beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben (Abs. 2 Nr. 3a).", §46 EStG

            Eine von mir in Behördenangelegenheiten betreute Familie müsste dann wohl erstmal keine Steuererklärung abgeben.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

            Kommentar

            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7877

              #7
              Die genaue Regelung lautet -wie von Charlie24 gesagt- wie folgt in § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG etwas umgangssprachlicher formuliert:

              Es besteht Erklärungsabgabepflicht, wenn bei Ehegatten mindestens einer davon Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug hatte (= auch Lohnsteuerabzug iHv 0 € reicht, nicht aber pauschal versteuerter Arbeitslohn) und dabei beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben irgendwann im Kalenderjahr und dabei einer der Ehegatten irgendwann im Kalenderjahr nach Lohnsteuerklasse V oder VI oder IV mit Faktor lohnversteuert wurde.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              • Bine47
                Neuer Benutzer
                • 17.10.2023
                • 5

                #8
                Lieben Dank für eure Antworten. Also ich gebe nur für mich die Steuererklärung ab ohne Ehegatte oder so. Ich muss also keine abgeben? Ich dachte, man ist immer verpflichtet eine abzugeben?
                Das wusste ich nicht. War ja vorher im Arbeitsverhältnis bzw noch nie solange krankgeschrieben und war immer verpflichtet eine abzugeben.
                Ich habe meine Beiträge zu den Zusatzversicherungen/Wahlleistungen in Zeile 22 eingetragen, bekomme trotzdem diesen Abbruch Hinweis:-(

                Kommentar

                • Bine47
                  Neuer Benutzer
                  • 17.10.2023
                  • 5

                  #9
                  #Picard777

                  Sorry ich bin noch neu, Steuerart (Steuerklasse 1) , 2022 , bei Elster oder was genau meinst du mit Software oder Webanwendung? Bundesland NRW.

                  Kommentar

                  • Kloebi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.02.2011
                    • 4670

                    #10
                    Hat du in 2022 neben ALG I und Krankengeld gearbeitet oder nicht?Wenn ja, musst du eine Erklärung abgeben, wenn nein nicht.

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45974

                      #11
                      Wenn ja, musst du eine Erklärung abgeben, wenn nein nicht.
                      Dann gibt es aber auch Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      • Bine47
                        Neuer Benutzer
                        • 17.10.2023
                        • 5

                        #12
                        Nein, ich hab nicht gearbeitet. Also bin ich nicht verpflichtet diesmal eine abzugeben? Nur, wenn die mich anschreiben sollten? Ich danke Dir vielmals Kloebi.

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                        • Kloebi
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.02.2011
                          • 4670

                          #13
                          Es kann höchstens sein, dass der FA-Computer von einer Pflicht ausgeht, wenn das Vorjahr eine Pflicht war. Wenn eine Erinnerung kommt, musst du dem FA halt mitteilen, dass du das ganze Jahr nur Lohnersatzleistungen bezogen hast.

                          Kommentar

                          • Gast

                            #14
                            Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben nur Beiträge zu Wahlleistungen angegeben. Bitte tragen Sie
                            unbedingt auch Beiträge zur Basiskrankenversicherung bzw. zur sozialen Pflegeversicherung/privaten
                            Pflegepflichtversicherung ein
                            Unabhängig davon, ob eine Erklärungsabgabe notwendig oder nicht - diese Fehlermeldung wird wie folgt beseitigt:

                            je nachdem, wo Sie die KV-Wahlleistungsbeiträge eingetragen haben - Anlage Vorsorgeaufwand Abschnitt 2 oder 3:

                            - in Anlage Vorsorgeaufwand - 2 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - in die Zeilen 16 und 18 einfach eine "0" eingeben

                            - in Anlage Vorsorgeaufwand - 3 Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung - in die Zeilen 23 und 24 einfach ein "0" eingeben

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