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One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässige Unternehmer(EU-Regelung)

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    One-Stop-Shop (OSS) für in der EU ansässige Unternehmer(EU-Regelung)

    Ich habe bei einer Druckerei in Lettland Bücher drucken lassen. Es handelt sich um reale Bücher (Hardware) und keine Software. Die Druckerei ist keine Niederlassung von mir, sondern ein normaler Auftragnehmer, der Bücher herstellt. Da die Lieferung zu mir nach Deutschland mehrwertsteuerfrei erfolgte, will ich nun die Mehrwertsteuer entrichten, komme aber mit den Elster-Formularen nicht zu recht.
    Ich soll nun nach Auskunft der Steuerbehörde meine "ausländische Einrichtung" als Warenlager mit Softwareschnittstelle anmelden. Das kann doch nicht sein!?
    Welches Formular ist denn für ausländische Warenlieferungen (Lettland), die Rechnung ist ohne Mehrwertsteuer, auszufüllen und einzureichen?
    Wer kann helfen?
    Zuletzt geändert von hartho; 17.10.2023, 22:38.

    #2
    Während des Jahres ist der innergemeinschaftliche Erwerb mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erklären. Im folgenden Jahr dann wie immer, Umsatzsteuererklärung und Einnahmenüberschussrechnung.

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      #3
      So wie du das beschreibst, ist das eine ganz normaler innergemeinschaftlicher Erwerb, den du in deiner Umsatzsteuervoranmeldung erfassen musst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        So wie du das beschreibst, ist das eine ganz normaler innergemeinschaftlicher Erwerb, den du in deiner Umsatzsteuervoranmeldung erfassen musst.
        Danke für die Hilfe.
        Zusatzfrage: Die Rechnung aus Lettland beträgt 0%.
        Zusatzfrage:
        Einbuchen unter "Innergemeinschaftlicher Erwerb"? mit 19%, obwohl die Rechnung auf 0% lautet? Bei mir in der Software unter Innergem. Erwerb, $ 13b UstG und Einfuhr.
        Das erscheint dann in der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter "Abziehbare Vorsteuerbeträge und Berichtigung des Vorsteuerabzugs" als "Vorsteuerbeträge aus dem Innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (&15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG) (Ziff. 61).
        Irgendwie verwirrend.
        Zuletzt geändert von hartho; 17.10.2023, 22:42.

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          #5
          Bei mir in der Software unter Innergem. Erwerb, $ 13b UstG und Einfuhr.
          Ich kenne deine Software nicht, aber das müssen 3 unterschiedliche Eingabefelder sein. Das ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb,

          wobei ich bei Büchern jetzt nicht auswendig weiß, ob da nicht der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt. Wenn du zum Vorsteuerabzug

          berechtigt bist, ziehst du Vorsteuer in gleicher Höhe, so dass es für dich als Steuerschuldner ein Nullsummenspiel ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von hartho Beitrag anzeigen
            Irgendwie verwirrend.
            Das wäre doch meiner Meinung nach viel verwirrender, wenn Du die Umsatzsteuer der lettische Händler Dir die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellen müsste, Du sie an ihn zahlst und er sich in Deutschland beim Finanzamt registrieren lassen müsste, damit er sie dahin abführen kann, während Du evtl. den Vorsteuerabzug geltend machen kannst. Oder?

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              #7
              Mit verwirrend ist nicht ein komplizierteres steuerliches Verfahren gemeint, sondern mein Problem der richtigen Zuordnung in meinem Steuerprogramm und der USt-Paragraphen. Sooft ich alles lese, habe ich Problem das richtig zu verbuchen.
              Was die Vorsteuer betrifft, so werden Bücher mit 7% versteuert, der Druck jedoch als Produkt mit 19%.

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