Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Feststellungserklärung Grundsteuerreform für Erbengemeinschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Feststellungserklärung Grundsteuerreform für Erbengemeinschaft

    Für eine Erbengemeinschaft (Ich bin Miterbe) erstelle ich eine Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform 2022. Eine Miterbin lebt seit 20 Jahren im Ausland. Es gelingt mir nicht, diese als Miteigentümerin einzugeben. Sie hat keine deutsche Steuernummer und keine deutsche Steuer-ID. Auf der entsprechenden Formularseite wird automatisch auch das Zusatzformular gesetzlicher Vertreter geöffnet. Muss Sie als in Frankreich lebende Miterbin einen gesetzlichen Vertreter im Inland haben? Muss Sie eine deutsche Steuernummer und eine deutsche Steuer-ID beantragen?

    #2
    Muss Sie eine deutsche Steuernummer und eine deutsche Steuer-ID beantragen?
    Beides sicher nicht ! Die Grundsteuerformulare geben wahrscheinlich einen Hinweis (orange) aus, aber die Übermittlung hindert das nicht.

    Um welches Bundesland geht es denn ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Also ich habe ein ähnliches Problem, wie Andibopp.

      Ich bin Teil einer 15 köpfigen Erbengemeinschaft eines Ackers in Hessen; geerbt habe ich das vor 20 Jahren von meiner Pflegemutter; nach wenigen Jahren bekam ich damals vom Finanzamt die Mitteilung, dass keine Steuern dafür mehr erhoben würden, weil unter 10 Euro. Jedenfalls habe ich das total vergessen und wohne auch schon seit über 13 Jahren nicht mehr in der Gegend.

      Und ich habe und hatte NIE Kontakt zu all den entfernten Verwandten meiner Pflegemutter, also den Miterben. Ich habe zwar die Grundbuchblätter mit allen Namen, aber nur unvollständige Angaben zu deren Adressen. Elster teilt mir nun solche Fehlermeldungen wie z.B. "Bei der Adresse des Eigentümers / der Eigentümerin beziehungsweise des/der Beteiligten muss die Postleitzahl (Inland) beziehungsweise die Postleitzahl (Ausland) angegeben werden". Also MUSS, nicht einfach nur ein Hinweis, den man ignorieren könnte.

      Was tun?

      Lieben Dank!
      Zuletzt geändert von Sev; 17.10.2023, 19:55.

      Kommentar


        #4
        Ist hier jemand in der Lage mir zu erläutern, was dieser Sch*** soll?
        Nein, du bist hier in einem Anwenderforum. Bei PLZ und Adresse kannst du dir mit Dummie-Einträgen helfen, die Gemarkung sollte sich über

        einen Grundstücks-Viewer herausfinden lassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Die Kostheimer haben es wohl immer noch nicht verkraftet, dass sie zu Wiesbaden gehören und nicht mehr zu Mainz.

          Kommentar


            #6
            Genau genommen handelt es sich um 4 Grundbesitztümer, 2 in Baden-Württemnerg, 1 in Bayern und 1 in NRW.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Beides sicher nicht ! Die Grundsteuerformulare geben wahrscheinlich einen Hinweis (orange) aus, aber die Übermittlung hindert das nicht.

              Um welches Bundesland geht es denn ?
              Genau genommen handelt es sich um 4 Grundbesitztümer, 2 in Baden-Württemberg, 1 in Bayern und 1 in NRW.
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 17.10.2023, 23:06. Grund: Quote-Tag repariert

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Beides sicher nicht ! Die Grundsteuerformulare geben wahrscheinlich einen Hinweis (orange) aus, aber die Übermittlung hindert das nicht.

                Um welches Bundesland geht es denn ?
                Richtig, es sind nur Hinweise im Eingabefeld für die Miterbin. Ich habe das Blatt gelöscht und neu angelegt. Jetzt zeigt sich das Zusatzformular für einen gesetzlichen Vertreter nicht mehr.

                Kommentar


                  #9
                  Genau genommen handelt es sich um 4 Grundbesitztümer, 2 in Baden-Württemberg, 1 in Bayern und 1 in NRW.
                  Es sollte in allen 3 Formularen wegen der fehlenden SteuerID und Steuernummer nur Hinweise geben.

                  Was bei Erbengemeinschaften immer ergänzend anzugeben ist, ist ein Name der Gemeinschaft, also EG nach <Name Vorname> des Erblassers.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    In Zusammenhang mit den geerbten Immobilien, für die die Feststellungserklärungen noch erstellt werden mussten (was in der Zwischenzeit geschehen ist), hat sich nun ein weiteres Problem aufgetan. Eine Wohnung befindet sich in einem Mehrparteienhaus, welches auch über eine Hausmeisterwohnung verfügt. Jeder Wohnungsbesitzer ist Teileigentümer der Hausmeisterwohnung, die Erbengemeinschaft der ich angehöre, besitzt 2/53 der Hausmeisterwohnung.
                    Die Frage die sich stellt ist: muss jeder Teileigentümer der Hausmeisterwohnung eine Feststellungserklärung erstellen? Die Hotline der Finanzverwaltung NRW hat diese Frage mit ja beantwortet. Und zwar eine Feststellungserklärung für die Wohnung und eine Feststellungserklärung für die Hausmeisterwohnung. De facto würde das bedeuten, dass jeder Teileigentümer (52 an der Zahl) eine gesonderte Feststellungserklärung zu seinem Anteil der Hausmeisterwohnung abgeben muss. Ist das so?
                    Ich hatte dem zuständigen Finanzamt geschrieben, um eine Steuernummer/ein Aktenzeichen für die Hausmeisterwohnung zu erbitten. Keine Reaktion. Auch die Hausverwaltung konnte mir keine Antwort auf diese Frage geben. Das sollte doch kein so seltenes Problem sein?

                    Kommentar


                      #11
                      Ich kenne das (aus eigener Erfahrung) so, dass für die Hausmeisterwohnung eine Feststellungserklärung gemacht wird, wo eben die 52 Miteigentümer drin stehen (mit ihrem Anteil an den Einkünften). Und einer dieser 52 Miteigentümer ist dann eben deine Erbengemeinschaft. Die macht für sich eine Feststellungserklärung, wo in einer Anlage V unter "Beteiligungen" (oder so ähnlich, weiß gerade nicht, wie's wörtlich heißt) der (gesamte) Anteil an den Hausmeisterwohnungseinkünften drinsteht. Und in dieser Feststellungserklärung wird dann das nochmal auf die einzelnen Personen gefünfzehntelt...

                      Das ist zwar lästig, aber wenigstens noch nachvollziehbar. In meinem Fall damals ist einer der Miteigentümer verstorben, und es war irgendwie unmöglich, die Erben herauszufinden - dann ist dessen Anteil jahrelang auf dem Bankkonto vermodert, weil man ihn nicht auszahlen konnte... und mit jedem Erbfall hat sich das dann noch weiter aufgesplittet, so dass am Schluss 1/357 oder so ähnlich an irgendjemanden ausgezahlt wurde... ist schon lange her, kann mich nicht mehr erinnern, wie das letztendlich ausgegangen ist, aber es war jedenfalls ziemlich ekelhaft.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X