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Elster KZ für Drittelandgeschäft( Dreiecksgeschäft)

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    Elster KZ für Drittelandgeschäft( Dreiecksgeschäft)

    Guten Tag. Ich bin neue bei Elster , mein Deutsch ist nicht perfect und leider habe ich ein komplizertes Geschäftmodel. Ich bin nicht sicher, ob ich richtig gemacht haben.
    Ich habe ein GbR in Deutschland

    1) ich importiere elektonical Konnector aus Asia, einfur ins Deutscland in mein Büro. ( Die Ware zu mir) z.b. 1 Monate später verkaufe und versend zu Kunden in Deutschland( Rechnung mit Mwst 19%) Ich soll immer "Umsatz Voranmeldung" machen, mit Kennzeichen : 81 ?

    2) Die Ware auch von Asia zu mir schichen, ich schiecken die Ware nach EU Ländern. ich geben die Kunden Rechnunng Mwst 0% und mache "Umsatz Zusammendeldung"? KZ 43 aber Innergemeinschaftgeschäft ?

    3) Kunden in Deutschland geben mein GbR. Bestellung und bezahlen zu mir. Aber die Ware wurden direkt von Asia nach Kunden in Deutschland schicken ( nicht zu mir). Da die Kunden selber einfuhr , ich geben die Kunden Rechnunng Mwst 0%. Soll ich aucn "Umsatz Voranmeldung" oder " Umsatz Zusammenmeldung" ? bei Elster machen ? mit Kennzeichen 43 ? Dreieckegeschäft ?

    4) Kunden in EU ( z.B. Italien, Belgium) geben mein GbR. Bestellung und bezahlen zu mir. Aber die Ware wurden direkt von Asia nach Kunden in EU schicken ( nicht zu mir). Da die Kunden selber einfuhr und EU sind : ich geben die Kunden Rechnunng Mwst 0% Ich mache Umsatz Zusammenmeldung" bei Elster machen , mit Kennzeichen auch 43 ? Dreieckegeschäft ?

    5) Kunden in Non-EU ( z.B. USA, Schweiz..) geben mein GbR. Bestellung und bezahlen zu mir. Aber die Ware wurden direkt von Asia nach Kunden in USA oder Schweiz schicken ( nicht zu mir). Da die Kunden Nicht EU sind : ich geben die Kunden Rechnunng Mwst 0% Ich mache Umsatz Zusammenmeldung" bei Elster machen , mit Kennzeichen auch 43 ?Dreieckegeschäft ?

    ich danke Ihnen im voraus...

    #2
    Du schreibst immer von Deiner GbR. Aber eine GbR gehört mindestens zwei Personen!

    1. Ja
    2. Nein, innergemeinschaftliche Lieferungen werden doch bei Kennzahl 41 explizit erwähnt.
    3. Ein Inlandsumsatz ist nicht steuerfrei.

    Grundsätzlich mal müsste vor der Eintragung in die Steuererklärungen die steuerliche Behandlung geklärt werden. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind nur dann steuerfrei, wenn der Abnehmer selber Unternehmer ist.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du schreibst immer von Deiner GbR. Aber eine GbR gehört mindestens zwei Personen!

      1. Ja
      2. Nein, innergemeinschaftliche Lieferungen werden doch bei Kennzahl 41 explizit erwähnt.
      3. Ein Inlandsumsatz ist nicht steuerfrei.

      Grundsätzlich mal müsste vor der Eintragung in die Steuererklärungen die steuerliche Behandlung geklärt werden. Innergemeinschaftliche Lieferungen sind nur dann steuerfrei, wenn der Abnehmer selber Unternehmer ist.
      Vielen Dan... Ja, GbR gehört mir und meinem Mann. vielen Dank für Ihre schnell Antworten. Alles klar. schönen Tag.

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