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    Minijob angeben

    Guten Tag!

    Ich habe eine Frage, und zwar: Ich bin Studentin, mache aber seit 3 Jahren eine Steuererklärung, weil ich ein Nebengewerbe habe (Einkommen im Jahr weniger als 500 Euro) und vor 2 Jahren ein höheres steuerpflichtiges Gehalt hatte. Vergangenes Jahr habe ich nur Einnahmen aus einem Nebenjob gehabt, der unter der Obergrenze lag, sodass steuertechnisch nichts abgezogen wurde und werden musste. Da ich deshalb auch keine Kirchensteuer zahlen musste, liegt dieser Betrag auf der Steuererklärung auch bei 0. Nun kann ich meine Erklärung aber nicht absenden, da dies als Fehler markiert wird. Ich habe mich nun etwas belesen und überall stand, dass ich ans Minijobberin keine Steuererklärung machen muss. Meines wissens nach muss ich dies aber auf Grund des Kleingewerbes und weil ich die vergangenen Jahre eine Steuererklärung gemacht habe, machen. Stimmt das? oder muss ich nun doch keine Erklärung abgeben?

    Ich bin sehr dankbar über klärende Antworten! LG, Lara

    #2
    Ich habe mich nun etwas belesen und überall stand, dass ich ans Minijobberin keine Steuererklärung machen muss.
    Wenn es sich um einen pauschal besteuerten Minijob handelt, ist das grundsätzlich richtig. Wenn der Minijob auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wird,

    stimmt das so nicht. Da besteht z. B. Erklärungspflicht, wenn der Gewinn aus deinem Nebengewerbe über 410,00 € liegt.

    Mit dem Unterforum für die Lohnsteuerbescheinigung hat deine Frage nichts zu tun, ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ergänzend zu Charlie24: Schaue mal, ob Du eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber bekommen hast bzw. welche Steuerklasse auf der Lohnabrechnung steht. Wenn dort eine Lohnsteuerklasse "0" oder gar keine steht, dürfte das ein pauschal versteuerter Minijob sein. Bei der Steuerklasse I ist das ein anzugebendes Arbeitsverhältnis und Du solltest eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Ergänzend zu Charlie24: Schaue mal, ob Du eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber bekommen hast bzw. welche Steuerklasse auf der Lohnabrechnung steht. Wenn dort eine Lohnsteuerklasse "0" oder gar keine steht, dürfte das ein pauschal versteuerter Minijob sein. Bei der Steuerklasse I ist das ein anzugebendes Arbeitsverhältnis und Du solltest eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben.
        Vielen Dank für die schnelle Antwort! Auf meiner Lohnabrechnung steht die Steuerklasse 1 drauf, also gebe ich alles an, wie ich es auch geplant hatte. Nun verstehe ich immer noch nicht, warum ich bei Elster meine Steuererklärung nicht absenden kann. Der angezeigte Fehler bezieht sich auf die 0 bei der Kirchensteuer, jedoch bin ich auf Grund meines Minijobs und/oder Studentin sein von der Kirchensteuer befreit. Haben Sie da zufällig auch einen Rat?

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          #5
          Wenn du nicht kirchensteuerpflichtig bist, darf da von Dir auch keine Null eingetragen werden. Null ist nicht Nichts, sondern ein Wert. Wenn der Arbeitgeber da trotzdem eine Null ausweist, ist das Quatsch.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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            #6
            Der angezeigte Fehler bezieht sich auf die 0 bei der Kirchensteuer,
            Wie lautet denn die Fehlermeldung genau ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Du bist natürlich nicht von der Kirchensteuer befreit! Offenbar ist Dein Lohn so niedrig, dass keine Kirchensteuer anfällt. Wenn Du einer entsprechenden Religionsgemeinschaft angehörst, dann wirst Du wahrscheinlich eine Null eintragen müssen, womöglich auch bei den Sonderausgaben. Aber das siehst Du ja, das wird ja in der Fehlermeldung genau angesprochen.

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