Guten Tag!
Ich habe eine Frage, und zwar: Ich bin Studentin, mache aber seit 3 Jahren eine Steuererklärung, weil ich ein Nebengewerbe habe (Einkommen im Jahr weniger als 500 Euro) und vor 2 Jahren ein höheres steuerpflichtiges Gehalt hatte. Vergangenes Jahr habe ich nur Einnahmen aus einem Nebenjob gehabt, der unter der Obergrenze lag, sodass steuertechnisch nichts abgezogen wurde und werden musste. Da ich deshalb auch keine Kirchensteuer zahlen musste, liegt dieser Betrag auf der Steuererklärung auch bei 0. Nun kann ich meine Erklärung aber nicht absenden, da dies als Fehler markiert wird. Ich habe mich nun etwas belesen und überall stand, dass ich ans Minijobberin keine Steuererklärung machen muss. Meines wissens nach muss ich dies aber auf Grund des Kleingewerbes und weil ich die vergangenen Jahre eine Steuererklärung gemacht habe, machen. Stimmt das? oder muss ich nun doch keine Erklärung abgeben?
Ich bin sehr dankbar über klärende Antworten! LG, Lara
Ich habe eine Frage, und zwar: Ich bin Studentin, mache aber seit 3 Jahren eine Steuererklärung, weil ich ein Nebengewerbe habe (Einkommen im Jahr weniger als 500 Euro) und vor 2 Jahren ein höheres steuerpflichtiges Gehalt hatte. Vergangenes Jahr habe ich nur Einnahmen aus einem Nebenjob gehabt, der unter der Obergrenze lag, sodass steuertechnisch nichts abgezogen wurde und werden musste. Da ich deshalb auch keine Kirchensteuer zahlen musste, liegt dieser Betrag auf der Steuererklärung auch bei 0. Nun kann ich meine Erklärung aber nicht absenden, da dies als Fehler markiert wird. Ich habe mich nun etwas belesen und überall stand, dass ich ans Minijobberin keine Steuererklärung machen muss. Meines wissens nach muss ich dies aber auf Grund des Kleingewerbes und weil ich die vergangenen Jahre eine Steuererklärung gemacht habe, machen. Stimmt das? oder muss ich nun doch keine Erklärung abgeben?
Ich bin sehr dankbar über klärende Antworten! LG, Lara
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