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Erneuerung der Gartenhecke meiner Eigentumswohnung Anlage V

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    Erneuerung der Gartenhecke meiner Eigentumswohnung Anlage V

    Guten Tag liebes Forum,

    ich habe eine Frage bzgl. der Anlage V.
    In meiner Eigentumswohnung habe ich im Garten eine neue Hecke von einem Landschaftsgärtner bepflanzen lassen.
    Die alte Hecke wurde entfernt und eine neue Hecke eingepflanzt.
    Zusätzlich wurde noch eine Mähkante zwischen Hecke und Rasen gelegt.

    Die Kosten betragen hierfür 9861,26 € (4775,54 € Lohnanteil und 5085,72 € Materialkosten)
    In welche Rubrik fallen diese Kosten? In welcher Zeile sind diese einzutragen?
    Schreibt man die Kosten über mehrere Jahre ab oder einmalig?

    Über Tipps und Erklärungen wäre ich dankbar.

    #2
    Schreibt man die Kosten über mehrere Jahre ab oder einmalig?
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.

    Ist die Wohnung denn überhaupt vermietet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3


      Ist die Wohnung denn überhaupt vermietet ?[/QUOTE]

      Ja die Wohnung ist vermietet!

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        #4
        Ja die Wohnung ist vermietet!
        Dann kommt es darauf an, ob die Gartenhecke eine Neuanlage ist, es also bisher keine Hecke als Einfriedung gab.

        Da Steuerberatung hier nicht erlaubt nicht, musst du selbst recherchieren. AfA Gartenanlage sollte Ergebnisse liefern.

        Die Erneuerung einer vorhandenen Hecke fällt in der Regel unter Erhaltungsaufwand.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Aus beruflicher Erfahrung kann ich die Aussage von Charlie24 hinsichtlich Erhaltungsaufwand unterstützen. Der nachstehend verlinkte Beitrag oder auch andere Beiträge zu diesem Thema könnten da interessant sein.

          https://www.financescout24.de/wissen...haffungskosten.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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