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Steuererklärung zurückziehen möglich?

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    Steuererklärung zurückziehen möglich?

    Hallo Leute,
    mir ist was blödes passiert. Ich hab vor 2 Wochen meine Steuererklärung abgegeben, soweit so gut. Nun am Freitag meine Erklärung erneut abgegeben, da ist 2000€ Kryptogewinne versteuern wollte. Nun ist mir bei genauerer Prüfung aufgefallen das ich noch Verluste gefunden habe, die ich gegenrechnen konnte, sodass ich eigentlich keine Anlage SO mehr benötige. Das ist so dämlich. Kann ich diese am Freitag abgeschickte Erklärung noch löschen lassen, über Elster online sehe ich da erstmal nichts. Muss ich das ganze Begründen, die halten mich doch für bescheuert. Hab ich mir nun irgendwelche Nachteile eingefangen (wenn ich es löschen lasse, falls das überhaupt geht)?

    Grüße

    #2
    Du kannst erneut eine korrigierte Erklärung übermitteln, eine andere Möglichkeit besteht nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du kannst erneut eine korrigierte Erklärung übermitteln, eine andere Möglichkeit besteht nicht.
      Danke, halten die mich nicht für bescheuert, wenn die sehen einmal Kryptogewinne angegeben, dann wieder nicht und schon die dritte abgegeben Steuererklärung für das Jahr? Ist das nicht irgendwie verdächtig und glauben mir das nicht?

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        #4
        ... wenn die sehen einmal Kryptogewinne angegeben, dann wieder nicht und schon die dritte abgegeben Steuererklärung für das Jahr?
        Ist das nicht irgendwie verdächtig und glauben mir das nicht?
        Es kann schon sein, dass du gebeten wirst, den Sachverhalt glaubhaft zu machen. Du kannst auch unaufgefordert eine

        Sonstige Nachricht an das Finanzamt schicken und darlegen, warum du die Erklärung erneut korrigiert hast.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zu #2:
          Du kannst erneut eine korrigierte Erklärung übermitteln, eine andere Möglichkeit besteht nicht.
          Im vorliegenden Fall ist sicherlich die korrigierte Erklärung angesagt.

          Wenn man im Internet nach "Steuererklärung zurückiehen" (oder widerrufen) sucht, erfährt man, dass freiwillig abgegebene Steuererklärungen zurückgezogen werden können.
          https://steuererklaerung.de/ratgeber...zurueckziehen/
          Zudem müsste es m.E. in besonderen Fällen weitere Widerrufs-Möglichkeiten geben, z.B. der Enkel schickt ein geöffnetes Testformular ab, wenn man gerade nicht im Raum ist., oder einem selbst passiert das versehentlich, oder jemand hat voreilig die Cannabis-Reform von Karl Lauterbach getestet und etwas Falsches abgeschickt.
          Zuletzt geändert von timote; 23.10.2023, 00:29.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

          Kommentar


            #6
            timote Sehr interessante Link, den du da erwaehnt hast. Dadurch bin ich erst auf die Moeglichkeit gestossen, eine schlichte Aenderung beantragen zu koennen. Ich glaube, dass wissen viele gar nicht und daher erwaehne ich das hier nochmal aus folgenden Gruenden:

            Bei einem Einspruch prueft das Finanzamt erneut saemtliche Angaben - Fehler, die zu deinen Gunsten geschehen sind, werden ebenfalls korrigiert. Im Gegensatz zum Einspruch zielt ein Antrag auf Aenderung lediglich darauf ab, nur bestimmte Punkte der Steuererklaerung zu korrigieren. Es werden demzufolge nur die Sachverhalte erneut ueberprueft, die im Anschreiben angemerkt wurden. Leider gibt es aber in Elster kann separates Formular dafuer, sondern man muesste das als "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" schicken.

            Mehr dazu hier: https://steuererklaerung.de/ratgeber...hte-aenderung/
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              HundKatzeMaus

              Den Einspruch kann ich auch noch nachträglich um weitere Punkte zu meinen Gunsten erweitern - das geht beim schlichten Änderungsantrag nach Ablauf der Einspruchsfrist nicht mehr!

              Und "Verbösern" kann das Finanzamt m.W. auch beim Änderungsantrag: Wenn die bei der Prüfung des Änderungsantrags z.B. bezüglich der Reisekosten feststellen, dass die Arbeitszimmerkosten oder die Entfernungspauschale nicht korrekt ist, können die "gegenrechnen", im schlimmsten Fall sogar "absolut verbösern", d.h., dass dann insgesamt ein schlechteres Ergebnis rauskommt.

              Außerdem: Das Finanzamt muss die "Verböserung" ankündigen und die Möglichkeit einräumen, den Änderungsantrag oder den Einspruch zurückzunehmen.

              Wobei: Gewisse Fehler in der Steuererklärung kann das Finanzamt immer ändern.

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                #8
                Uwe64 hat recht bis auf einen Punkt: Bei einem Antrag auf schlichte Änderung ist keine Verböserung möglich, der Antrag kann nur im Extremfall wegen Gegenrechnung abgelehnt werden. Beim Einspruch ist Verböserung möglich, aber wegen der notwendigen Vorwarnung des Finanzamts letztlich auch kein Problem, da Rücknahme möglich.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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