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Steuerberechnung (unverbindlich) weicht stark ab zu Vorjahr

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    Steuerberechnung (unverbindlich) weicht stark ab zu Vorjahr

    Hallo zusammen,
    seit mehreren Jahren bekomme ich immer mehrere Hundert Euro vom Finanzamt zurück durch die Einkommensteuererklärung. Für 2022 zeigt es mir nur etwa 80€ an, die ich zurück bekomme, obwohl sich an meinen Angaben nichts wesentliches verändert hat. Der einzige Unterschied ist, dass ich 2022 aus der Kirche ausgetreten bin und daher ab Mai 2022 keine Kirchensteuer mehr bezahlt habe. Dies habe ich in der ESt entsprechend angegeben. Ich sehe im Schritt "Prüfen" ebenfalls den folgenden Hinweis:
    "Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei der Angabe eines unterjährigen Religionswechsels die Steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann, Ihnen aber dennoch ein Ergebnis zur Verfügung gestellt wird."

    Hat jemand damit Erfahrung, ob es sein kann, dass durch den Kirchenaustritt der unverbindlich berechnete Wert so stark abweicht?

    Viele Grüße
    A

    #2
    Es stellt sich doch die Frage: warum war in den vergangenen Jahren der unterjährige Lohnsteuerabzug so unzutreffend hoch? Woran lag das denn in den Vorjahren?

    Kommentar


      #3
      ... die Steuerberechnung nicht vollständig durchgeführt werden kann, Ihnen aber dennoch ein Ergebnis zur Verfügung gestellt wird."
      Ich weiß nur, dass die Steuerberechnung hinsichtlich der Kirchensteuer regelmäßig nicht zutreffend ist. Wie bei den Sonderausgaben gerechnet wird,

      musst du dir selbst in der Vorausberechnung anschauen. Einfluss hat der Kirchenaustritt natürlich, aber wie viel das im konkreten Fall ausmacht,

      keine Ahnung. Dafür sind deine Angaben zu ungenau. Du musst aber hier nicht deinen Steuerfall offenlegen. Wenn das Objekt, bei dem du als

      Vermieter beteiligt bist, einen Überschuss abgeworfen hat, fallen dafür ja auch Steuern an.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich hab mir eben noch die detailierte Berechnung des unverbindlichen Werst der Rückzahlung angeschaut und es scheint, dass für die Berechnung ein Kirchensteuerbetrag festgesetzt wurde, der die Kirchensteuer fürs ganze Jahr umfasst. Mein tatsächlich gezahlter Betrag weicht davon ab, da ich ja unterjährig ausgetreten bin. Habe inzwischen auch Forenbeiträge gefunden, die wohl das gleiche "Problem" hatten und das Finanzamt hat in der tatsächlichen Berechnung dann alles korrekt berücksichtigt.

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