Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tarifermäßigung 2020 - 2022 Berechnungshilfe Tarifermäßigung § 32 c

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Tarifermäßigung 2020 - 2022 Berechnungshilfe Tarifermäßigung § 32 c

    Hallo,
    ich fülle gerade die Excel-Tabelle (Berechnungshilfe) für die Tarifermäßigung § 32c aus. Ich finde nirgends, wie ich die fiktive tarifliche Einkommensteuer und von welchen Positionen errechnen muss. Soweit ich es verstanden habe, gehören alle steuerlichen Positionen und Verhältnisse wie beim echten Steuerbescheid mit rein. Die einfache Einkommensteuerberechnung wird vom Bund zur Verfügung gestellt. Nur die hilft mir individuell nicht. Weiß jemand, wie ich die "Kuh vom Eis" holen kann? Oder könnte ich die Zeile weglassen, so dass das FA die Summen einsetzt?
    Danke für eine Nachricht.
    Grüße
    Elsterin

    #2
    Weiß jemand, wie ich die "Kuh vom Eis" holen kann? Oder könnte ich die Zeile weglassen, so dass das FA die Summen einsetzt?
    Ich glaube, die Frage ist für das Forum hier zu speziell. Ich hatte 2020 mal mit so einem Fall zu tun, aber ich müsste die Unterlagen auch erst wieder suchen.

    Ich habe damals ein Formular ausgefüllt und meine eigene Excelberechnung beigefügt, die Berechnung des Finanzamts war geringfügig

    anders, hat aber schon gepasst.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 25.10.2023, 15:05.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Es ist gar nicht nötig eine eigene Berechnung beizufügen. Wenn du also darauf verzichten magst die Berechnung vom Finanzamt zu prüfen reicht es völlig aus nur den Antrag abzugeben.

      Kommentar


        #4
        Es ist gar nicht nötig eine eigene Berechnung beizufügen.
        Das stimmt. Ich habe den Vorgang jetzt doch herausgesucht. Man konnte den Betrag nachrichtlich eintragen und in diesem Fall

        eine Berechnung beifügen, man musste das aber nicht.

        32c.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo und vielen Dank für die Antworten. Ich habe heute den ESt-Bescheid 2022 erhalten. Leider Tarifermäßigung gleich Null, was ich nicht nachvollziehen kann. Nun möchte wissen, wie ich zur Kontrolle die Zeile 50 in der Berechnungshilfe einsetze (fiktive tarifliche Einkommensteuer), Alle meine Testversuche führten nicht zum Tarifermäßigungs-Ergebnis "0". Gibt es da eine Tabelle oder Elster oder wo, wie kann ich das hinkriegen? Wer kann mir helfen?
          Danke im Voraus
          Elsterin
          P.S. Ich hätte gedacht, daß das FA eine Berechnung beilegt.

          Kommentar


            #6
            P.S. Ich hätte gedacht, daß das FA eine Berechnung beilegt.
            Bei mir war die Berechnung damals als Anlage beigefügt. Das Finanzamt hat das mit Excel gemacht, so wie ich vorher ebenfalls.

            Veröffentlicht ist da m. W. nichts. Dass es in meinem Fall eine Ermäßigung im 5-stelligen Bereich gegeben hat, lag daran, dass

            der Gewinn in den Jahren 2015 und 2016 jeweils mehr als das 30-fache des Gewinns des Jahres 2014 ausgemacht hat.

            In den meisten Fällen kommt tatsächlich nichts heraus, weil die Gewinnschwankungen zu gering sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Das Finanzamt benutzt die gleiche Tabelle zur Berechnung. Diese sollte es spätestens auf Nachfrage zusenden.
              Wenn du die Einkommensteuererklärungen in Elster gemacht hast kannst du darüber die Berechnung machen. In Zeile 44 der Tabelle gibt es einen Korrekturbetrag wenn man den oberen Teil ausgefüllt hat. Diesen gibst du als zusätzliche Einkünfte in der Anlage L ein. (z.B. bei den Beteiligungseinkünften) danach sollte Elster in der Probeberechnung den passenden Betrag auswerfen. Den kannst du dann mit dem in der Tabelle vom FA vergleichen.

              (aber in deinem Antrag war keine 0,- als Betrag eingetragen?, dann hätte das FA die einfach übernommen ohne selber zu rechnen)

              Kommentar

              Lädt...
              X