Guten Tag,
zu welchem Zeitpunkt tritt die Pflicht zur Erklärung von Einkünften aus Vund V durch die Erben ein?
- Erst zum Datum des wirksam werden eines Erbschein (vorher sind die Mieteinkünfte noch Teil der Erbmasse)?
oder
- Nach erfolgter Erbauseinandersetzung und dann rückwirkend ab dem Todesdatum?
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
zu welchem Zeitpunkt tritt die Pflicht zur Erklärung von Einkünften aus Vund V durch die Erben ein?
- Erst zum Datum des wirksam werden eines Erbschein (vorher sind die Mieteinkünfte noch Teil der Erbmasse)?
oder
- Nach erfolgter Erbauseinandersetzung und dann rückwirkend ab dem Todesdatum?
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Kommentar