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Arbeit als Honorardozent - Gewerbe anmelden?

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    Arbeit als Honorardozent - Gewerbe anmelden?

    Hallo zusammen,

    habe letztes Jahr 1,5 Monate als Honorardozent gearbeitet, dafür insgesamt ca. 6300€ erhalten, und diese in der Einkommensteuererklärung 2022 angegeben. Davor und danach bin ich fest angestellt gewesen. Jetzt habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen, dass ein so genanntes Unternehmer-Signal fehle und ich nach §138 Absatz 1b AO eine Gründung eines Unternehmens melden solle.
    Selbstverständlich habe ich kein Unternehmen gegründet, sondern nur sechs Wochen unterrichtet. Außerdem soll ich ein Gewerbe nach §15 EStG anmelden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erfassen. Dort lässt sich aber keine freiberufliche Arbeit eintragen, sondern einen Unternehmenssitz eintragen etc.
    Leider bin ich völlig überfragt, was ich tun soll.

    Mein Berater vom Lohnsteuerhilfsverein sagt, dass er mir wegen der freiberuflichen Tätigkeit in diesem Jahr nicht helfen könne?!
    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    #2
    Dort lässt sich aber keine freiberufliche Arbeit eintragen, sondern einen Unternehmenssitz eintragen etc.
    Leider bin ich völlig überfragt, was ich tun soll.
    Natürlich lässt sich dort auch eine Dozententätigkeit erfassen, Betriebssitz ist im Zweifel deine Wohnung.

    Wenn du die Nebentätigkeit dauerhaft ausüben willst, kommst du an der steuerlichen Erfassung nicht vorbei.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ach so.
      Danke, Charie24, für die schnelle Antwort.
      Ich möchte die Nebentätigkeit nicht dauerhaft ausüben, es waren wirklich nur 1,5 Monate.

      Dann versuche ich mal, da im Fragebogen was einzutragen.
      Muss ich denn auch ein Gewerbe anmelden?

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        #4
        Eine Tätigkeit als Dozent ist eine klassische freiberufliche Tätigkeit und kein Gewerbe. Die Aufforderung, ein Gewerbe anzumelden und Einkünfte nach § 15 EStG (Gewerbebetrieb) zu erklären geht daher an der Sache vorbei. Richtigerweise sind Einkünfte nach § 18 EStG (selbständige Arbeit) zu erklären und zwar in der Anlage S. Hast Du vielleicht fehlerhafterweise hier die Anlage G genommen? Dann würde ich das erstmal dem Finanzamt erläutern. Für die freiberufliche Tätigkeit als Dozent ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich!

        Kommentar


          #5
          Nein, ich bin schon in Anlage S gewesen, Anlage G habe ich nicht angefasst, deswegen wundert mich das alles ja auch so.

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            #6
            Ok, Deine Verwunderung ist berechtigt. Ich würde dem FA vorab erst mal mit einer "sonstigen Nachricht" über ELSTER mitteilen, dass keine gewerblichen Einkünfte vorliegen und auch keine gewerblichen Einkünfte erklärt wurden. Dann würde ich dem FA Deine Tätigkeit (Inhalte, Auftraggeber) darstellen und fragen, ob das FA an seiner Auffassung, es handele sich um gewerbliche Einkünfte, festhält. Schließlich würde ich auf den einmaligen Zufluss dieser Honorare im Jahr 2022 hinweisen und fragen, ob es dann noch des Fragebogens bedarf.

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              #7
              ... deswegen wundert mich das alles ja auch so.
              Die Aufforderung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen, ist ganz normal, da musst du dich nicht wundern.

              Falsch ist nur die Aufforderung, ein Gewerbe anzumelden. Da hat eben jemand den falschen Textbaustein ausgewählt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo Telepeter, danke für den Tipp. Hast Du Erfahrung, wie schnell das FA auf solche Anfragen antwortet? Ich habe eine einmonatige Frist zur Abgabe des Fragebogens bekommen...

                Kommentar


                  #9
                  Du kannst doch bei Art der Tätigkeit im Fragebogen angeben, dass es sich um eine auf 6 Wochen im Jahr 2022 beschränkte Tätigkeit als Dozent

                  gehandelt hat, die nicht dauerhaft ausgeübt wird. (Seite 1, Zeile 24).
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von kwoll Beitrag anzeigen
                    Hast Du Erfahrung, wie schnell das FA auf solche Anfragen antwortet? I
                    Vermutlich wird das FA schlicht und einfach die Steuererklärung abschließend bearbeiten und es kommt der Steuerbescheid. Wenn darin die Einkünfte richtig als "selbständige Arbeit" erfasst wurden ist alles ok. Wobei es bei Einkünften in dieser Größenordnung keinen Unterschied macht welche Einkunftsart da drin steht; die Gewerbesteuerpflich fängt erst bei fünfstelligen Einkünften an. Wie Du dem Finanzamt antwortest, ob mit dem Fragebogen oder als sonstige Nachricht ist letzen Endes egal, wichtig ist nur dass keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist und da sind wir uns ja alle einig.

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