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Wechsel der Est-Erklärung von Lohi nach Privat

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    Wechsel der Est-Erklärung von Lohi nach Privat

    Hallo.
    erstmal hoffe ich, in dieser Rubrik mit meiner Frage richtig zu sein! Falls das nicht so ist, sollte ein Admin bitte diese in die korrekte Rubrik verschieben!

    Meine Frage ist folgende:
    Nach einigen Jahren der Erstellung meiner Est-Erklärung für Rentner durch einen Lohnsteuerhilfeverein möchte ich ab der Est für 2023 dies selbst übernehmen!
    Dazu bekam ich vom Verein den Hinweis, dass deren Login für mich nicht übernehmbar ist, ich eine Änderung beantragen muß, um neue Logindaten zu erhalten.
    Ich habe bisher bei der Grundsteuererklärung Logindaten für den Zugang zu Elster problemlos genutzt. Diese sollen aber wohl nicht für die Est gültig sein.
    Welche Schritte muss ich im Einzelnen tätigen, um meine Absicht tatsächlich umsetzen zu können?

    MfG Rentner73
    Zuletzt geändert von Rentner73; 30.10.2023, 12:03.

    #2
    Ich habe bisher bei der Grundsteuererklärung Logindaten für den Zugang zu Elster problemlos genutzt. Diese sollen aber wohl nicht für die Est gültig sein.
    Wenn du damit Mein ELSTER meinst, ist dein Konto natürlich auch für die Einkommensteuererklärung nutzbar.

    Du kannst das hier testen: https://www.elster.de/eportal/formul...eformulare/est

    Wichtig ist, dass der Bescheinigungsabruf freigeschaltet ist. Bei einem Softwarezertifikat braucht man dafür einen Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für Deine Erklärung! Allerdings bin ich immer noch nicht richtig in der Spur.
      Ich wurde explizit darauf hingewiesen, dass ich mit Elster-Account zwar die Grundsteuererklärung bearbeiten kann, aber für die Est-Erklärung benötigte ich andere Loginindaten, auch die im Lohi vorleigenden Logindaten wären durch mich nicht nutzbar, ob ich diese vom zuständigen FA erhielt und an Lohi weitergab.
      Weiterhin möchte ich Dich bitten, mir doch einige Worte mehr zur den von Dir genannten Begrifflichkeiten "Bescheinigungsabruf" und "Softwarezertifikat" zu geben, da Deine Erwähnung eines Abrufcodes mir zu denken gibt. Denn den habe ich ja schonmal für die Grundsteuer erhalten. Zugang zu Elster erfolgt bei mir über eine Zertifikatsdatei, die auch noch eine Weile gültig ist.

      MfG Rentner73

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        #4
        Denn den habe ich ja schonmal für die Grundsteuer erhalten.
        Ein Abrufcode in dem von mir genannten Format ist dauerhaft gültig, den braucht man auch nur für die Einkommensteuer.

        Nur dafür gibt es abrufbare Bescheinigungen. Ob der Abruf eingerichtet ist, kannst du unter Formulare & Leistungen >

        > Bescheinigungen verwalten überprüfen. Was du an den LoHI weitergegeben hast, war ein Freischaltcode, mit dem der LoHi

        deine Bescheinigungen abrufen konnte. Für das Login bei Mein ELSTER gibt es zur Zertifikatsdatei nur ein einheitliches Passwort,

        unterschiedliche Login-Daten für die jeweiligen Erklärungen gibt es bei Mein ELSTER nicht. Natürlich kann man nicht die Login-Daten

        des LoHi verwenden, die kennst du ja auch gar nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich schon wieder und danke nochmal!

          Also unter <Bescheinigungen verwalten> <Meine Bescheinigungen> steht, dass ich dem Abrufen und Vorausfüllen bereits zugestimmt habe!
          Das mit den Lohi-Logindaten ist ein Missverständnis! Da bezog ich mich auf die vom FA erhaltenen Daten (Abrufcode?), den ich an Lohi weitergegeben hatte.

          Mein Fazit aus unserer Korrespondenz ist, dass in "Mein Elster" alle Vorausetzungen gegeben sind, meine Est-Erklärung selbst zu erstellen! Ist das so richtig?

          MfG Rentner73

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            #6
            Ist das so richtig?
            Ja, das ist so richtig ! Dein Zertifikat ist 3 Jahre ab Erstellung gültig, du musst es vor Ablauf verlängern, daran wirst du aber rechtzeitig

            erinnert. Dein Abrufcode ist unbefristet gültig, also immer gut aufbewahren und/oder in einem Passwortmanager hinterlegen.

            Am geschicktesten ist es, die Einkommensteuererklärung erst Anfang März zu erstellen, da sollten alle Bescheinigungen abrufbar sein.

            Was du an den LoHi weitergegeben hast, war ein sog. Freischaltcode.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hm, es reicht also nicht, wenn man eine Si-Kopie der Zertifikatsdatei sich anlegt? Den Abrufcode habe ich im FF-Browser. Sollte also alles soweit o.k. sein.

              Danke Dir nochmals für Deine prompten Hilfestellungen!

              MfG Rentner73

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                #8
                Hm, es reicht also nicht, wenn man eine Si-Kopie der Zertifikatsdatei sich anlegt?
                Die sollte man auch haben. Ich speichere mein Passwort für Mein ELSTER nicht im Browser, ich kenne meines auswendig, habe es aber trotzdem

                in einem Passwortmanager hinterlegt. Ebenso meinen Abrufcode, den ich aber auch auswendig weiß. Man braucht diese Daten ja zumeist nur

                einmal im Jahr, bei mir selbst ist es wegen des Forums hier etwas anders, ich logge mich praktisch täglich ein.

                Den Abrufcode habe ich im FF-Browser.
                Wahrscheinlich meinst du das Passwort ?

                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Nun, Charlie24, ich merke weiterhin meine großen Defizite, gerade jetzt wo es um den Abrufcode geht! Obwohl ich sah, dass ich vor einem reichlichen Jahr einen Abrufcode erhalten habe, frage ich mich, wo ich diesen einsehen und mir dann einprägen/abspeichern kann. Zumal ich eher vermute, dass ich diesen an LoHi weitergegeben hatte. Wenn ich nämlich Bescheinigungen abrufen möchte, scheitere ich an der Eingabe des mir unbekannten Abrufcodes. Ergo kann ich die vom LoHi bisher erstellten Bescheinungen selbst nicht einsehen etc.
                  Muss ich wirklich erst einen neuen Abrufcode anfordern, um a. die Bescheinungen einsehen und b. die Est 2023 erstellen zu können?

                  Gruß, Rentner 73

                  Kommentar


                    #10
                    Zumal ich eher vermute, dass ich diesen an LoHi weitergegeben hatte.
                    Den die aber nicht gebraucht haben bzw. hätten. Die benötigten nur einen Freischaltcode im Format XXXX-XXXX-XXXX, der nach einmaliger Eingabe verbraucht

                    ist. Wenn du den Brief mit dem Abrufcode nicht mehr findest, musst du einen neuen anfordern, einsehbar ist der nämlich durch niemand.

                    Das ist aber doch nicht schlimm, die Formulare für 2023 werden ja erst am 1. Januar 2024 freigeschaltet. Den Brief mit dem neuen Abrufcode

                    bekommt man in der Regel nach einer Woche.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Zitat von Rentner73 Beitrag anzeigen
                      Muss ich wirklich erst einen neuen Abrufcode anfordern
                      Wenn Du den Abrufcode nicht mehr hast, dann wirst Du das machen müssen. Was aber nicht so tragisch ist ... Du wirst das sicher vor März schaffen können

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das ist aber doch nicht schlimm, die Formulare für 2023 werden ja erst am 1. Januar 2024 freigeschaltet.
                        Nun, leider betrifft das ja auch die vom LoHi eingereichten bzw. Abrechnungen.

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                          #13
                          Zitat von Rentner73 Beitrag anzeigen
                          Nun, leider betrifft das ja auch die vom LoHi eingereichten bzw. Abrechnungen.
                          Was die LoHi übermittelt hat, kannst du eh nicht abrufen.

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                            #14
                            Was die LoHi übermittelt hat, kannst du eh nicht abrufen.
                            So ist das ! Du könntest zwar die Erklärung für 2022 nachstellen, aber das ist auch eine eher überflüssige Fleißarbeit zur Eingewöhnung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo Rentner73!

                              Sofern der Lohi Ihre ESt-Erklärung 2022 tatsächlich über das EOP erstellt und abgegeben hat, empfehle ich folgenden Weg:

                              1. Der Lohi soll einen "Jahreswechsel" bzw. eine "Jahresübernahme" der Daten aus 2022 nach 2023 durchführen (funktioniert erst ab 01.01.2024).

                              2. Anschließend soll er Ihnen über die Support-Funktion die Daten in Ihrem (!) Portal zur Verfügung stellen.

                              Ob der Lohi dazu verpflichtet ist, das kostenlos zu machen, kann ich nicht beurteilen.

                              Vorteil:
                              - Sie sehen die Einträge aus dem Jahr 2022 in der Erklärung 2023 mit Farbe gekennzeichnet,
                              - können dann mit dem Abrufcode die 2023er Daten "drüberschreiben", die dann vom Programm mit einer zweiten Farbe gekennzeichnet werden,
                              - dann können Sie von Eintrag zu Eintrag hupfen und nachsehen, was da in 2022 noch so eingegeben wurde (z.B. Spenden und außergewöhnliche Belastungen), und mit 2023er Werten aktualisieren/überschreiben.


                              Zuletzt geändert von Uwe64; 30.10.2023, 19:39.

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