Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zusätzliche Einkommensteuervorauszahlung tätigen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zusätzliche Einkommensteuervorauszahlung tätigen

    Hallo beisammen,
    zunächst einmal ein dickes Lob an die Community hier, mit der ich als passiver Leser einige Probleme bei der Einkommensteuererklärung lösen konnte.
    Habe mich nun registriert um die folgende Frage zu stellen:

    Seit 3 Jahren bin ich als Freiberufler tätig. Nach dem ersten Jahr und der eingereichten Einkommensteuererklärung kam eine Nachzahlung heraus und das Finanzamt hat für die nächsten Jahre auf der Grundlage dieses Bescheides entsprechend hohe Est-Vorauszahlungen beschieden. Soweit alles in Ordnung.

    Da ich in 2023 nun doch nicht unerheblich höhere Einnahmen als die der Vorjahre haben werde, werden die Est-Vorauszahlungen wohl nicht reichen um die vorraussichtlich festgesetzte Einkommensteuer auszugleichen.

    Meine Frage:
    Könnte ich in diesem Jahr vorsorglich zusätzlich zu der vom FA beschiedenen Summe der Vorauszahlung für 2023 eine weitere Vorauszahlung leisten?
    Ich dachte z.B. dass ich einfach einen zusätzlichen Betrag/Vorauszahlung an das Finanzamt überweise, mit dem üblichen Verwendungszweck "Einkommensteuer Vorauszahlung 2023" den ich auch bisher verwendet habe. Oder kommt hier beim Finanzamt einiges durcheinander?

    Danke im voraus.
    Gruß

    #2
    Hallo Chukky,

    der einfachste Weg ist, du schreibst dem Finanzamt per Mail, du möchtest deine Vorauszahlungen vom Betrag X auf den Betrag Y erhöht haben, dann bekommst du einen entsprechend geänderten Vorauszahlungsbescheid.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Oder Du nimmst anstatt einer Mail in "Mein Elster" das Formular "Vorauszahlungsantrag".
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Oder Du nimmst anstatt einer Mail in "Mein Elster" das Formular "Vorauszahlungsantrag".

        Danke dir Pickard.

        Dieses Formular hatte ich in Elster nicht gesehen. Das werde ich mal versuchen.

        Kommentar


          #5
          Könnte ich in diesem Jahr vorsorglich zusätzlich zu der vom FA beschiedenen Summe der Vorauszahlung für 2023 eine weitere Vorauszahlung leisten?
          Warum legst du den für die höhere Abschlusszahlung benötigten Betrag nicht einfach beiseite ? Wir erwarten für 2023 auch eine Nachzahlung in einer

          Größenordnung von über 2.000,00 € und haben diesen Betrag auf einem Tagesgeldkonto zurückgestellt. Das wirft inzwischen sogar wieder Zinsen ab.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            # 1:
            Ich dachte z.B. dass ich einfach einen zusätzlichen Betrag/Vorauszahlung an das Finanzamt überweise, mit dem üblichen Verwendungszweck "Einkommensteuer Vorauszahlung 2023" den ich auch bisher verwendet habe. Oder kommt hier beim Finanzamt einiges durcheinander?
            Bei dieser Methode kann nach meiner Erfahrung wirklich etwas durcheinander kommen. Ich hatte für eine ältere Verwandte die Vorauszahlungen mehrerer Quartale zu einer Zahlung zusammen gefasst, um Arbeit zu sparen. Nach einiger Zeit hat das Finanzamt in NRW den noch nicht fälligen Überhang zurück überwiesen. Keine Arbeit gespart.
            Zuletzt geändert von timote; 03.11.2023, 15:32. Grund: # 1 ergänzt
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

            Kommentar


              #7
              Ihr sprecht aneinander vorbei. Charlie24 hat das Geld auf einem eigenen Tagesgeldkonto zwischengelagert, timote den Betrag schon überwiesen an das Finanzamt :-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Charlie24 hat das Geld auf einem eigenen Tagesgeldkonto zwischengelagert,
                Genauso ist das ! Davon werden wir zwar nicht reich, aber es verursacht praktisch keinen Aufwand. Unser Finanzamt hat zwar im Zuge des Bescheids

                für 2022 die Dezembervorauszahlung um 200,00 € heraufgesetzt, aber das basiert auf den Werten von 2022 und ist in unserem Fall viel zu gering,

                da hierbei u. a. eine Rente, die meine Frau seit 2023 erhält, überhaupt noch nicht berücksichtigt ist. Ich habe ein preiswertes Steuerprogramm,

                das eine Prognose für 2023 unterstützt und die ist um diese Jahreszeit auch recht sicher.. Ich praktiziere schon seit vielen Jahren monatliche

                Rückstellungen, die in jedem Jahr 2-mal überprüft werden. Davon entnehme ich zwar dann die Quartalsvorauszahlungen, aber am Ende

                des Jahres bleibt der für die Abschlusszahlung benötigte Betrag auf einem Tagesgeldkonto übrig, gleich, ob das nur 360,00 € wie für 2022

                sind oder eben ein wesentlich höherer Betrag, wie für 2023 zu erwarten ist. Warum soll ich da beim Finanzamt einen Antrag auf Anpassung

                der Vorauszahlungen stellen ?. Wenn die zu hoch sind, macht das ja Sinn, aber doch nicht, wenn sie zu niedrig sind.

                Im Übrigen habe ich dem Finanzamt und auch dem Kirchensteueramt schon vor Jahren SEPA-Lastschriftmandate erteilt und muss

                eigentlich nur die vierteljährliche Rückbuchung vom Tagesgeldkonto selbst tätigen. Die monatliche Rückstellung läuft über Dauerauftrag,

                der am Jahresanfang und bei Bedarf noch mal im Juli angepasst wird. Bei stabilen Einkommensverhältnissen kann man das sehr gut

                selbst steuern, bei Selbstständigkeit mag es etwas aufwändiger sein, weil da doch öfter Gewinnschwankungen auftreten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  # 7:
                  Ihr sprecht aneinander vorbei
                  Eher nicht. Ergänzend zu Charlies Ausführungen habe ich dargelegt, was passieren kann, wenn man höhere Anzahlungen leistet als gefordert.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                  Kommentar


                    #10
                    Rechtsgrundlose Zahlungen mögen die Buchhalter bei den Finanzkassen auch nach meiner Erfahrung überhaupt nicht.

                    Ohne vorherige Festsetzung geht da nichts.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      § 37 Abgabenordnung gilt in beide Richtungen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                      Kommentar


                        #12
                        § 37 Abgabenordnung gilt in beide Richtungen.
                        Da man aber Änderungen seiner laufenden Einkünfte, Werbungskosten und Sonderausgaben unterjährig nicht mitteilen muss,

                        hat das nach meiner Erfahrung in der Praxis nicht die große Bedeutung. Ich habe es bisher nur bei Betriebsaufgabeerklärungen

                        erlebt, dass nach dem voraussichtlichen Aufgabegewinn gefragt und auf dieser Basis auch Sondervorauszahlungen festgesetzt wurden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X