Hallo,
ich bin Einzelunternehmerin und möchte für dieses Gewerbe im Jahr 2024 einen gebrauchten PKW zum Preis von 24.000€ netto kaufen. Hierfür möchte ich in den Jahren 2022 und 2023 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden. Laut meinen Infos darf ich hierfür insgesamt 50% IAB des Kaufbetrags bilden, also 12.000€.
1. Frage: Kann der IAB flexibel gebildet werden oder muss dieser zu genau gleichen Teilen auf die Jahre aufgeteilt gebildet werden? Ich würde gerne im Jahr 2022 einen IAB von 4.000€ und 2023 einen IAB von 8.000€ bilden. Ist das erlaubt oder darf ich nur in beiden Jahren jeweils 6.000€ IAB bilden?
2. Frage: Sobald ich das Auto gekauft habe beginnt die Abschreibung des gebrauchten PKW. Kann ich diesen PKW komplett auf 0€ abschreiben oder muss ich den erwarteten Restwert des PKW beachten? Darf ich also die restlichen 12.000€ komplett abschreiben oder muss ich davon zuerst den Restwert abziehen? Falls auf 0€ abgeschrieben werden kann: Werden die Erlöse im Falle eines Verkaufs als 100% Gewinn verbucht?
3. Frage: Wird zudem der Verlustvortrag des Jahres 2021 automatisch in 2022 verrechnet oder kann ich den Verlustvortrag aus 2021 wahlweise in das Jahr 2023 verschieben?
4. Frage: Werden Investitionsabzugsbeträge auf dem Einkommenssteuerbescheid gesondert ausgewiesen? Das ist für mich wichtig, da ich noch nicht weiß, ob die Krankenkasse den IAB in der Beitragsbemessung berücksichtigt.
MfG Sabine Abter
ich bin Einzelunternehmerin und möchte für dieses Gewerbe im Jahr 2024 einen gebrauchten PKW zum Preis von 24.000€ netto kaufen. Hierfür möchte ich in den Jahren 2022 und 2023 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden. Laut meinen Infos darf ich hierfür insgesamt 50% IAB des Kaufbetrags bilden, also 12.000€.
1. Frage: Kann der IAB flexibel gebildet werden oder muss dieser zu genau gleichen Teilen auf die Jahre aufgeteilt gebildet werden? Ich würde gerne im Jahr 2022 einen IAB von 4.000€ und 2023 einen IAB von 8.000€ bilden. Ist das erlaubt oder darf ich nur in beiden Jahren jeweils 6.000€ IAB bilden?
2. Frage: Sobald ich das Auto gekauft habe beginnt die Abschreibung des gebrauchten PKW. Kann ich diesen PKW komplett auf 0€ abschreiben oder muss ich den erwarteten Restwert des PKW beachten? Darf ich also die restlichen 12.000€ komplett abschreiben oder muss ich davon zuerst den Restwert abziehen? Falls auf 0€ abgeschrieben werden kann: Werden die Erlöse im Falle eines Verkaufs als 100% Gewinn verbucht?
3. Frage: Wird zudem der Verlustvortrag des Jahres 2021 automatisch in 2022 verrechnet oder kann ich den Verlustvortrag aus 2021 wahlweise in das Jahr 2023 verschieben?
4. Frage: Werden Investitionsabzugsbeträge auf dem Einkommenssteuerbescheid gesondert ausgewiesen? Das ist für mich wichtig, da ich noch nicht weiß, ob die Krankenkasse den IAB in der Beitragsbemessung berücksichtigt.
MfG Sabine Abter
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