Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP für ausländische Broker hat Fehler bei Eingabevalidierung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP für ausländische Broker hat Fehler bei Eingabevalidierung

    Hallo,

    ich hab sicher irgendwo einen Denkfehler und hoffe auf diesem Wege Hilfe zu finden. Ich versuche meine Steuererklärung für 2022 zu machen und dabei die Kapitalerträge bzw. Verluste von meinen _ausländischen_ Brokern einzutragen.

    Das passiert in Anlage KAP unter Punkt 5 (Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben). Nehmen wir mal folgende Phantasiebeträge an: Ich habe aus Aktiengeschäften Gewinne 250 Eur / Verluste 280 Eur und aus Termingeschäften Gewinne von 80 Eur / Verluste von 70 Eur.

    Ich fülle also aus:

    Zeile 18: 0 (Inland Kapitalerträge)
    Zeile 19: -20 = 250 +80 -280 -70 (Ausland Kapitalerträge)
    Zeile 20: 250 (Gewinne aus Aktien)
    Zeile 21: 80 (Gewinne aus Termingeschäften)
    Zeile 22: 0
    Zeile 23: 280 (Verluste aus Aktien)
    Zeile 24: 70 (Verluste aus Termingeschäften)
    Zeile 25: 0

    (1. Problem)
    Das lässt mich das System nicht eintragen, die Validierung blockiert! Ich muss in der Summe von Zeile 19 die Verluste aus Termingeschäften, also Zeile 24 ignorieren, sonst darf ich das so nicht eintragen.

    (2. Problem)
    Wenn ich es mit Zeile 19: 50 (also ohne den Abzug von Zeile 24) eintrage, dann ist die Validierung zufrieden. Ich sehe dann allerdings in der Prüfberechnung, dass er die Verluste aus Aktien von 280 auf 250 zurücknimmt! Dadurch entstehen mir 10 Eur "Einkunft nach § 32 etc.", die versteuert werden müssen, obwohl ich faktisch keine Einkunft hatte.

    Wo ist hier mein Denkfehler, bzw. wie soll ich damit umgehen? Ich habe versucht das (mit den echten Zahlen) für den Bearbeiter aufzuschrieben, aber ich kann diese Erklärung nicht beifügen. Ich kann über Elster zwar Belege einpflegen, aber diese werden nicht an das Finanzamt übermittelt.

    Ich hoffe hier kann mir jemand helfen,
    Richard Lindner

    #2
    Schau mal, ob dieser Link weiter hilft. https://www.smartsteuer.de/online/au...ausfuellhilfe/
    In der ESt-Erklärung gibt es zudem ein Feld für zusätzliche Angaben fürs Finanzamt. Weiterhin kannst du mit dem Formular Belegnachreichung im Anschluss an die ESt-Erklärung Belege hochladen und versenden.

    P.S.: Leider kenn ich mich selbst auch nicht mit Zeile 19 aus.
    Zuletzt geändert von timote; 07.11.2023, 10:07. Grund: Ergänzt
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Schau mal, ob dieser Link weiter hilft
      Der Link ist wenig hilfreich, der ist von den Zeilennummern her veraltet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich muss in der Summe von Zeile 19 die Verluste aus Termingeschäften, also Zeile 24 ignorieren, sonst darf ich das so nicht eintragen.
        Dass der Wert in Zeile 24 nicht in den Saldo der Zeile 19 einbezogen werden darf, ergibt sich doch eindeutig aus den Zeilenbeschriftungen.

        Nur bei den Zeilen 20 bis 23 heißt es jeweils: In den Zeilen 18 und 19 enthaltene ...

        Nach gegenwärtiger Gesetzeslage dürfen Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden.

        Bei 280,00 € Verlust und 250,00 € Gewinn bleiben 30,00 € als vortragsfähiger Verlust, die können frühestens mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien

        im Folgejahr verrechnet werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          timote Charlie24 Vielen lieben Dank für die Anmerkungen! Es ist so schwer bei so einem Detailthema überhaupt Leute zu finden, die das Problem verstehen.

          Das mit der Belegnachreichung ist eine gute Idee.

          Und das der Aktienverlust nur mit dem Gewinn verrechnet wird steht tatsächlich dabei, aber mir war nicht klar wie das "fair" sein soll. Wie du sagst, wenn der Verlust dann vorgetragen wird in zukünftige Jahre, ist das für mich völlig in Ordnung. Dann heißt es praktisch für das hypothetische Szenario in diesem Jahr hatte ich einen Gewinn in Termingeschäften und muss den auch versteuern, aber in Zukunft kann ich bei potentiellen Aktiengewinnen, die 30 Eur zusätzlichen Verlust geltend machen.

          Warum die Logik so gebaut ist, dass man in Zeile 19 alles außer 24 reinrechnet (also insbesondere die Gewinne der Termingeschäfte ohne die entsprechenden Verluste) ist mir weiterhin unklar, aber es steht in der Tat so dran. Bei der Proberechnung von Elster kommen die Kapitalerträge dann auch richtig raus.

          Kommentar


            #6
            Warum die Logik so gebaut ist, dass man in Zeile 19 alles außer 24 reinrechnet (also insbesondere die Gewinne der Termingeschäfte ohne die entsprechenden Verluste) ist mir weiterhin unklar,
            Verluste aus Termingeschäften können ab 2021 nur bis zu einem Höchstbetrag mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechnet werden.

            Deshalb wollte man solche Verluste wohl nicht im Saldo der Zeile 19 haben. https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI9285888.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X