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    Energiepauschale

    energiepauschale:
    Warum muß ich sie zuerst versteuern und dann wird sie mir bei der Steuerschuld komplett abgezogen? Ich kann es nicht mirzusammendenken.

    #2
    Anscheinend hast du die Pauschale bisher nicht bekommen, weswegen sie dir dadurch gewährt wird, dass sie am Ende von der Steuerschuld abgezogen wird.

    Die Pauschale ist steuerpflichtig, deswegen wird sie natürlich versteuert.

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      #3
      hallo,
      soweit klar.
      Aber ich steh trotzdem auf dem Schlauch. Ich habe einen Denkfehler irgendwie! Warum wird die komplette Pauschale abgezogen, und nicht nur das zu Versteuernde von der Pauschale?

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        #4
        Ich habe einen Denkfehler irgendwie!
        Wahrscheinlich ! Vor Steuern stehen dir 300,00 € EPP zu, die hast du aber noch nicht bekommen. Diese 300,00 € müssen versteuert werden, erhöhen also

        dein zu versteuerndes Einkommen um 300,00 € und erhöhen folglich deine Einkommensteuer entsprechend deiner tariflichen Grenzbelastung.

        Damit du deine 300,00 € real bekommst, zieht sie das Finanzamt von deiner Abschlusszahlung ab. In der festgesetzten Einkommensteuer ist

        ja die Steuer für die EPP bereits enthalten, die wird ja nicht gesondert ausgewiesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          "Abgezogen" heißt, dass Dich insoweit Deine Steuer mindert, also dieser Betrag erstattet wird.

          Anders ausgedrückt, wenn Du Arbeitnehmer bist und im Rahmen der Veranlagung noch die EPP bekommst:

          Vorne im Bescheid im Anrechnungsteil werden Dir Deine Einkommensteuervorauszahlungen und Deine vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuern von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Je höher also Deine Vorauszahlungen und Lohnsteuern, desto höher auch die Erstattung. Wenn hier jetzt noch 300 € EPP dazukommt, heißt das eine um 300 € höhere Erstattung.

          Weiter hinten bei der Einkünfteermittlung findest Du die 300 € EPP auch als Einnahme. Nach diversen Rechenschritten mündet das im zu versteuernden Einkommen, woraus sich danach der Grund- oder Splittingtabelle die festgesetzte Einkommensteuer ermittelt. Da wir "leider" keinen Steuersatz von 100 % haben, sondern einen viel niedrigeren, beispielsweise einmal gerechnet mit 30 %, ergibt sich damit "versteckt" in der gesamten festgesetzten Steuer bei einer EPP von 300 € einen Steueranteil von 90 €.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            danke an Alle, der Nebel hat sich gelichtet. Ich bin da geistig irgendwie total falsch abgebogen. Bedenklich!
            Eigentlich ganz einfach, das Wort „real“ hat mir die Erkenntnis gebracht!

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              #7
              Ich bin da geistig irgendwie total falsch abgebogen. Bedenklich!
              Da bist du aber nicht allein. Einer meiner Söhne, dessen Ehefrau die EPP auch erst über die Veranlagung erhalten hat, hat den Bescheid bzw. die Abrechnung

              im Bescheid auch nicht auf Anhieb verstanden und hat ihn mir deswegen sogar zur Überprüfung geschickt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ha, da bin ich ja dann beruhigt und froh, daß es Anderen auch so geht. Dann kann ich ja nun den Bescheid ABHEFTEN ! vielen Dank nochmal.
                Bis zum nächsten mal

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