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Umsatzsteuer Jahreserklärung berichtigen

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    Umsatzsteuer Jahreserklärung berichtigen

    Hallo Zusammen

    Ich hätte eine Frage zur Umsatzsteuer-Jahresmeldung an Euch:
    Kann man diese nachträglich über Elster berichtigen oder im Folgejahr richtig stellen?
    Ich habe bei der Angabe vom Eigenverbrauch meiner PV-Anlage ein zu hoher Stormpreis als Basis angesetzt. Lt. Internet akzeptiert das FA einen Preis von 20ct/Kwh und ich habe den tatsächlichen Preis bei Netzbezug angegeben.
    Bin für einen Tipp dankbar

    VG womueh

    #2
    Da die Umsatzsteuer kraft Gesetz unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann bis zur gesetzlichen Verjährung jederzeit berichtigt werden.

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      #3
      Inhaltlich kann ich dazu nichts sagen, aber selbstverständlich kannst Du für das betroffene Jahr eine korrigierte Umsatzsteuerjahreserklärung elektronisch übermitteln. Achte nur darauf, dass bei den Eingaben noch bei dem Feld "berichtigte Steuererklärung" die passende Eingabe gemacht wird.

      Ein Richtigstellen in einem anderen Jahr ist natürlich nicht zulässig.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo

        Vielen dank euch.
        @Picard777: Bundesland wäre Bayern.
        @Kloebi: Geht die Berichtigung auch, wenn ich bereits die geforderte Umsatzsteuer schon ans FA gezahlt habe?

        VG womueh

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          #5
          Inhaltlich kann ich dazu nichts sagen,
          Wir machen hier zwar keine Steuerberatung, aber bei der Umsatzsteuer sind nun mal die Wiederbeschaffungskosten die Bemessungsgrundlage.

          Im Internet steht viel: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...aikanlagen.pdf
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von womueh Beitrag anzeigen
            Hallo

            Vielen dank euch.
            @Picard777: Bundesland wäre Bayern.
            @Kloebi: Geht die Berichtigung auch, wenn ich bereits die geforderte Umsatzsteuer schon ans FA gezahlt habe?

            VG womueh
            Das Bundesland brauchen wir nicht, das ist keine Grundsteuer.

            Die an Kloebi gestellte Frage: Selbstverständlich.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              # 7: Beitrag zur Umsatzsteuer oder Spam-Reklame?

              Hinweis: Der ehemalige Beitrag # 7 wurde als Spam gelöscht. Danke dafür. Nun ist mein eigener Beitrag # 7.
              Zuletzt geändert von timote; 08.11.2023, 17:32.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #8
                timote

                Spam -> ist schon im Papierkorb

                Tschüß

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