Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Angabe Religion nach Kirchenaustritt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Angabe Religion nach Kirchenaustritt

    Hallo zusammen,

    ich wollte einerseits nachfragen, welche Religion man bei der Steuer von 2022 angeben muss, wenn man 2023 aus der Kirche ausgetreten ist?
    Wahrscheinlich die Religionsgemeinschaft, welcher man 2022 noch angehört hat?

    Und was muss man bei der Steuer von 2023 beachten, welche Religion gibt man dort an, wenn man im laufe des Jahres ausgetreten ist?
    Muss man noch irgendwelche Dokumente zum Austritt mit anhängen oder gibt man einfach noch den Betrag an, welchen man an Kirchensteuer vor Austritt noch bezahlt hat und mehr nicht?


    Vielen Dank schon mal für die Antworten!


    #2
    2022 wird die Religionszugehörigkeit 2022 angegeben.

    Jede bessere Anwendung bietet an, einen unterjährigen Austritt bzw. Wechsel einzugeben.

    Dokumente sind nicht erforderlich.

    Kommentar


      #3
      Wahrscheinlich die Religionsgemeinschaft, welcher man 2022 noch angehört hat?
      Genauso ist das !

      Und was muss man bei der Steuer von 2023 beachten, welche Religion gibt man dort an, wenn man im laufe des Jahres ausgetreten ist?
      In Mein ELSTER gibt es dafür im Hauptvordruck die Seite 10, dort muss man die Religionszugehörigkeit monatsweise angeben,

      auf Seite 1 entfallen die Angaben unter Ganzjährig gleichbleibende Religionszugehörigkeit, in Zeile 11 ist keine Angabe auszuwählen.

      In Steuerprogrammen kann das anders gelöst sein. Die bis zum Austritt einbehaltene Kirchenlohnsteuer ist anzugeben, die Berechnung

      der Kirchensteuer in Mein ELSTER ist vermutlich nicht zutreffend.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Klaus1012:

        Ergänzend zu Charlie24: Die ESt-Berechnung des staatlichen ESt-Programmes aus dem Elster-Portal rechnet nicht nur "vermutlich", sondern "definitiv" falsch - und das, obwohl alle für die Berechnung notwendigen Daten im Formular eintragbar sind ...

        Wenn ich mich recht erinnere, wird das in der Berechnung sogar als Berechnungshinweis ausgegeben ...

        Muss dann eben im Steuerbescheid geprüft werden, ob das Finanzamt "gezwöftelt" hat: zumindest bei der rk und der ev wird die Jahressteuer berechnet und dann "gezwölftelt" - warum das Programm das nicht rechnen kann, bleibt ein ewiges Geheimnis unserer phantastischen Informatiker ...

        Vielleicht bekommt das zukünftig mal die glorifizierte KI auf die Reihe ...

        Kommentar


          #5
          Die ESt-Berechnung des staatlichen ESt-Programmes aus dem Elster-Portal rechnet nicht nur "vermutlich", sondern "definitiv" falsch
          Im Moment ist das so, das könnte zumindest theoretisch ja nächstes Jahr anders sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank noch für die Rückmeldungen, hat mir sehr weitergeholfen!

            Kommentar

            Lädt...
            X