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Eigentumswohnung im selben Jahr normal und über AirBnB vermietet

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    Eigentumswohnung im selben Jahr normal und über AirBnB vermietet

    Hallo zusammen!

    Ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig

    Meine Situation ist wie folgt:
    Ich habe meine Eigentumswohnung von Januar bis Ende September auf AirBnB inseriert und vermietet.
    Ab Oktober habe ich die Wohnung unbefristet vermietet.

    Wie und wo gebe ich die Daten zur Vermietung meines Wohnraums richtig an?

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe

    Jan

    #2
    Vermietungseinkünfte gehören in die Anlage V der Einkommensteuererklärung.

    Kommentar


      #3
      Kurzfristige Vermietung (wie ein Hotel) könnte vom Finanzamt aber auch als Gewerbe eingestuft werden - auf jeden Fall ist es umsatzsteuerpflichtig, da die Befreiung aus § 4 Abs. 12 UStG nicht greift (allerdings braucht man sie als Kleinunternehmer natürlich nicht abführen).

      Aber wenns eh nur ein paar Monate waren und jetzt vorbei ist und auch keine großen Summen eingenommen wurden, wird die "normale" Anlage V schon passen.

      Kommentar

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