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Berechtigung von ELSTER-Zertifikaten in Mein-Unternehmenskonto auf das SV-Meldeportal
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ruft man hier den Punkt der expliziten Berechtigungssteuerung auf gibt es eine Hand voll Auswahlmöglichkeiten, aber nicht eine hat etwas mit dem "SV-Meldeportal" zu tun.
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Mit selbem ELSTER-Organisationszertifikat und Passwort könnte man sich ja problemlos an elster.de anmelden und dort damit arbeiten.
Selbst wenn man dies aus organisatorischen Gründen gar nicht darf.
Was soll ein Mitarbeiter denn dort praktisch unternehmen können ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Wenn ich Sie richtig verstehe, komme ich zum Ergebnis, dass das, was Sie da machen, "reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" ist - bzw. Sie sich im völlig falschen Forum bewegen!
Warum?
Sie schreiben, dass eine "zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware" verwendet wird: Genau deshalb gibt es heutzutage m.W. keine Notwendigkeit mehr, irgendetwas per "Direktmeldung" über das SV-Meldeportal zu erledigen!
Sie sollten bei Problemen mit irgendwelchen SV-Meldungen mit dem Softwareanbieter bzw. dessen Forum Kontakt aufnehmen - und/oder den Lohnsachbearbeitern einen Software-Anwenderkurs spendieren, so dass die das Programm auch vollumfänglich nutzen können!
Bisher wird zur Abgabe von DEÜV-Meldungen über die zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware hinaus in den meisten Unternehmen zusätzlich das Programm sv.net von der ITSG eingesetzt.
Präzises Lesen erspart den einen oder anderen Kommentar.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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"An wen richtet sich das SV-Meldeportal?
Das SV-Meldeportal wurde speziell als Unterstützung für Kleinunternehmen entwickelt, die kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen!
... Ersetzt das SV-Meldeportal eine Entgeltabrechnungssoftware?
Das SV-Meldeportal ist keine Alternative zu einer professionellen Entgeltabrechnungssoftware.
...
"... Wenn du noch keine professionelle Entgeltabrechnungssoftware hast, kannst du das neue SV-Meldeportal nutzen, ... Am Anfang nutzen viele Unternehmen noch kein professionelles Entgeltabrechnungssystem – vor allem kleinere oder sehr neue Unternehmen. ... Normalerweise schickt man die Meldungen mit einem professionellen Entgeltabrechnungsprogramm.Wenn du das aber noch nicht hast, gibt es eine Anwendung, die dir mit den Meldungen hilft: das SV-Meldeportal. Dieses Portal nutzt du einfach online in deinem Browser. ..."
sorry, dass ich das Ihnen gegenüber erwähnen muss: Die parallele Nutzung von "zeritifizierter (!!!) Entgeltabrechnungssoftware" mit dem "SV-Meldeportal" ist absoluter Nonsens - ist eine ABM-Maßnahme fürs Personal - und gleichzeitig bezahlt der Arbeitgeber die Entwicklungsarbeit für die jährliche Zertifizierung der Software - und dann "turnt" noch ein eigener ITler dazwischem herum und kostet auch nocht Geld - ja klasse!
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Mit selbem ELSTER-Organisationszertifikat und Passwort könnte man sich ja problemlos an elster.de anmelden und dort damit arbeiten.
Ich habe 2 O-Zertifikate aufs Unternehmen und die können sich nicht gegenseitig in ihre Daten/Formulare etc. gucken. Ist das bei Dir anders?
(P.S. Natürlich könnte ein Mitarbeiter damit irgendwelchen Unsinn anstellen, aber das kann er mit seinem persönlichen Zertifikat auch. Das Zertifikat identifiziert ja aber eindeutig den Benutzer!)
Ich habe 2 O-Zertifikate aufs Unternehmen und die können sich nicht gegenseitig in ihre Daten/Formulare etc. gucken. Ist das bei Dir anders?
(P.S. Natürlich könnte ein Mitarbeiter damit irgendwelchen Unsinn anstellen, aber das kann er mit seinem persönlichen Zertifikat auch. Das Zertifikat identifiziert ja aber eindeutig den Benutzer!)
Nein, grundsätzlich kann man sich nicht gegenseitig in die Daten/Formulare schauen. Bisher sind die Kollegen ja gar nicht in ELSTER rein gekommen, weil sie das Zertifikat nicht hatten. Auch nicht um Formulare digital abzugeben, dort Anfragen zu stellen, in die Nachrichten zu schauen oder ähnliches. Die Steuer und die SV sind hier halt strikt getrennt. Nun benötigt man ein O-Zertifikat um sich im in einem Portal anzumelden und möchte es daraufhin einschränken. Bei jeglicher neuer Einsatzmöglichkeit der ELSTER Zertifikate muss man die Funktionen erneut prüfen, ob hier mehr möglich ist als erlaubt/benötigt. Mit einem pers. Zertifikat kann man sich übrigens hier nicht anmelden. Daher war die ursprüngliche Frage: Kann man dies einschränken?
Sorry für die Verwirrung. Das ist hier falsch aufgehoben.
hat, wenn ich ihn richtig verstehe, ein Rechteproblem ...
Der von Ihnen verlinkte Hinweis lautet "... gebe ergänzend zu bedenken, dass das SV-Meldeportal weiterhin nötig sein wird, z.B. für Korrekturmeldungen ausserhalb der Rückrechnungstiefe nach einer Betriebsprüfung."
Tja, die "Rückrechnungstiefe" ist ein Problem "dieser" Software!
Und solch ein Problem kommt außerdem nur alle 4 Jahre nach erfolgter SV-Prüfung auf - falls die "zertifizierte Software" das wirklich nicht kann, meldet man sich als Arbeitgeber eben einmalig am SV-Portal an und erstellt ausnahmsweise die Meldung händisch - und kann sich danach wieder abmelden!
Sicherlich muss man sich da nicht mit einem "täglichen Rechteproblem" herumschlagen, wenn einzig die Person, die das Betriebsprüfungsergebnis auswertet und abarbeitet, diesen Zugang erhält!
Tja, die "Rückrechnungstiefe" ist ein Problem "dieser" Software!
Und solch ein Problem kommt außerdem nur alle 4 Jahre nach erfolgter SV-Prüfung auf - falls die "zertifizierte Software" das wirklich nicht kann, meldet man sich als Arbeitgeber eben einmalig am SV-Portal an und erstellt ausnahmsweise die Meldung händisch - und kann sich danach wieder abmelden!
Muss man denn da irgendwo eine Meldung rückwirkend korrigieren? Ich kenne das von Betriebsprüfungen nur so, dass da einfach unterm Strich rauskommt "Sie haben X Euro zu wenig bezahlt, bitte überweisen Sie bis zum XX.XX.XXXX diesen Betrag" und fertig. Irgendwas rückwirkend korrigieren musste man da nie...
der Einwurf kam ja von Charlie24 - sein Link hat ein ganz aktuelle Datum - ich selbst habe schon vor vielen Jahren die Entgeltabrechnung und auch die damit zusammenhängenden Prüfungen ausgelagert - wenn ich mich recht erinnere, gab es schon diese Rückrechnungsproblematik - ob das heute noch so ist, ist mir nicht bekannt ... und darum brauch ich mich auch nicht zu kümmern, weil ich von meinem professionellen Dienstleister erwarte, dass diese Rückrechnung-Notwendigkeit überhaupt nicht auftritt - und er diese Erwartung bisher erfüllt hat !
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