Hallo zusammen,
habe mich jetzt schon eine Zeit eingelesen, bin aber nicht ganz sicher, ob ich zum richtigen Ergebnis komme.
Ich sitze mit meinem Schwiegervater an seiner Steuererklärung 2022. Er hat seit 2009 eine PV Anlage und ist bisher noch in der Regelbesteuerung.
Mein Ansatz:
EÜR/ Anlage G erübrigt sich, das ist klar.
UStE: Hier gebe ich nur die Umsätze aus der erhaltenen Einspeisevergütung ein und - dieser Punkt ist mir gerade nicht klar - auch immer noch die (wenige) VSt aus den Ausgaben? Oder darf ich diese nicht mehr ansetzen, weil sie ja ESt-lich nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen (da sie in Verbindung mit steuerfreien Einnahmen stehen)? Gefühlsmäßig würde ich sie hier dennoch in Abzug bringen.
Und zusätzlich macht es doch auch Sinn, mal in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln, da der Jahresumsatz sehr gering ist. Eine VSt-Berichtigung dürfte ja auch kein Thema mehr sein, da sie ja bereits 2009 angeschafft wurde.
Der Antrag muss vermutlich dann noch dieses Jahr gestellt werden, damit er ab 01.01.24 gilt? Oder kann man sogar noch rückwirkend für 2023 beantragen? Und wie ist das mit dem Netzbetreiber, den muss man dann darüber informieren?
Passt das alles so? Muss ggf. noch etwas berücksichtigt/bedacht werden?
Lieben Dank für eine kurze Einschätzung!
Janina
habe mich jetzt schon eine Zeit eingelesen, bin aber nicht ganz sicher, ob ich zum richtigen Ergebnis komme.
Ich sitze mit meinem Schwiegervater an seiner Steuererklärung 2022. Er hat seit 2009 eine PV Anlage und ist bisher noch in der Regelbesteuerung.
Mein Ansatz:
EÜR/ Anlage G erübrigt sich, das ist klar.
UStE: Hier gebe ich nur die Umsätze aus der erhaltenen Einspeisevergütung ein und - dieser Punkt ist mir gerade nicht klar - auch immer noch die (wenige) VSt aus den Ausgaben? Oder darf ich diese nicht mehr ansetzen, weil sie ja ESt-lich nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen (da sie in Verbindung mit steuerfreien Einnahmen stehen)? Gefühlsmäßig würde ich sie hier dennoch in Abzug bringen.
Und zusätzlich macht es doch auch Sinn, mal in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln, da der Jahresumsatz sehr gering ist. Eine VSt-Berichtigung dürfte ja auch kein Thema mehr sein, da sie ja bereits 2009 angeschafft wurde.
Der Antrag muss vermutlich dann noch dieses Jahr gestellt werden, damit er ab 01.01.24 gilt? Oder kann man sogar noch rückwirkend für 2023 beantragen? Und wie ist das mit dem Netzbetreiber, den muss man dann darüber informieren?
Passt das alles so? Muss ggf. noch etwas berücksichtigt/bedacht werden?
Lieben Dank für eine kurze Einschätzung!
Janina
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