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UStE Regelbesteuerung PV (Alt)Anlage

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    UStE Regelbesteuerung PV (Alt)Anlage

    Hallo zusammen,

    habe mich jetzt schon eine Zeit eingelesen, bin aber nicht ganz sicher, ob ich zum richtigen Ergebnis komme.

    Ich sitze mit meinem Schwiegervater an seiner Steuererklärung 2022. Er hat seit 2009 eine PV Anlage und ist bisher noch in der Regelbesteuerung.

    Mein Ansatz:

    EÜR/ Anlage G erübrigt sich, das ist klar.
    UStE: Hier gebe ich nur die Umsätze aus der erhaltenen Einspeisevergütung ein und - dieser Punkt ist mir gerade nicht klar - auch immer noch die (wenige) VSt aus den Ausgaben? Oder darf ich diese nicht mehr ansetzen, weil sie ja ESt-lich nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen (da sie in Verbindung mit steuerfreien Einnahmen stehen)? Gefühlsmäßig würde ich sie hier dennoch in Abzug bringen.

    Und zusätzlich macht es doch auch Sinn, mal in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln, da der Jahresumsatz sehr gering ist. Eine VSt-Berichtigung dürfte ja auch kein Thema mehr sein, da sie ja bereits 2009 angeschafft wurde.
    Der Antrag muss vermutlich dann noch dieses Jahr gestellt werden, damit er ab 01.01.24 gilt? Oder kann man sogar noch rückwirkend für 2023 beantragen? Und wie ist das mit dem Netzbetreiber, den muss man dann darüber informieren?

    Passt das alles so? Muss ggf. noch etwas berücksichtigt/bedacht werden?

    Lieben Dank für eine kurze Einschätzung!

    Janina

    #2
    Und wie ist das mit dem Netzbetreiber, den muss man dann darüber informieren?
    Das steht eigentlich am Anfang des Wechsels zur Kleinunternehmerregelung. Der Netzbetreiber erstellt doch die Gutschriften mit dem Umsatzsteuerausweis,

    die müsste ja der berichtigen. Dein Schwiegervater darf ja nur noch die Nettovergütung erhalten, Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Solange man in der Regelbesteuerung ist, ist natürlich auch der Vorsteuerabzug für eventuelle Betriebsausgaben möglich.

      Und eine Kleinunternehmerregelung muss man nicht "beantragen" (und im Voraus schon gar nicht). Die wählt man einfach (quasi nachträglich) in der Jahres-USt-Erklärung dadurch aus, dass man seine Umsätze nicht mehr in das Feld "Umsätze zu 19%" schreibt, sondern in das Feld "Umsätze als Kleinunternehmer". Natürlich muss man vorher geregelt haben, dass einem der Netzbetreiber ab diesem Jahr keine USt mehr ausbezahlt hat (wobei man allerdings wohl auch noch "fälschlicherweise" erhaltene USt abführen muss).

      Also aktuell könnte man dem Netzbetreiber sagen "ab 2024 Kleinunternehmer, keine USt mehr auszahlen" und dann in 2025 in die 2024er-USt-Erklärung die Umsätze als Kleinunternehmer eintragen.

      Ob und wie das sinnvoll rückwirkend für 2023 geht, bin ich nicht sicher - du hast für 2023 ja die USt vom Netzbetreiber erhalten, also musst du sie auch abführen - ob Kleinunternehmer oder nicht. Da ist ein formaler rückwirkender "Kleinunternehmerwechsel" also eigentlich sowieso sinnlos...

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        #4
        Da ist ein formaler rückwirkender "Kleinunternehmerwechsel" also eigentlich sowieso sinnlos...
        Wenn der Netzbetreiber die Gutschriften (Rechnungen) für das Jahr 2023 berichtigt, ginge das natürlich. Aber ob die das machen ?

        Das sind ja oft große Unternehmen, die mögen das erfahrungsgemäß nicht so gerne. Ist ja ein gewisser buchhalterischer Aufwand.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok, super. Das hört sich so gut an
          Vielen Dank für eure schnelle Hilfe!

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