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Organisationszertifikat / SV-Meldeportal

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    Organisationszertifikat / SV-Meldeportal

    Guten Morgen,
    ich habe mal eine Frage zum Organisationszertifikat im Bezug zum neuen SV Portal.
    Das folgende Problem ist an mich herangetragen worden:

    Eheleute zusammenveranlagt mit Einkünften aus V+V. Die V+V Objekte gehören der Ehefrau und es wird für die Verwaltung ein Hausmeister beschäftigt.
    Es wurde nun unter der gemeinsamen Steuernummer ein Organisationszertifikat erstellt mit den Daten der Frau als Ansprechpartnerin.

    Im SV-Portal würden nun aber dennoch die Daten des Ehemanns als "Betriebsinhaber" stehen.

    Erfolgt hier ein Rückgriff des Organisationszertifikates bzw. dem SV-Portal auf die beim FA gespeicherten Daten zur Steuernummer und wie kann man dem System klar machen, dass es sich die Daten der EF ziehen muss?

    Nachtrag: wie sieht es eigentlich mit ELStaM aus, wer wird dort als Arbeitgeber angezeigt?
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 15.11.2023, 10:37.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    #2
    Ob du hier im Anwenderforum je eine präzise Antwort bekommen wirst ? Entwickler lesen doch hier nicht mit.

    Meines Erachtens müsste der Ehefrau als Arbeitgeberin eine eigene Steuernummer zugewiesen werden, damit das richtig funktioniert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Guten Morgen,
      Im SV-Portal würden nun aber dennoch die Daten des Ehemanns als "Betriebsinhaber" stehen.
      Eigentlich solltest Du im Meldeportal unter "Verwaltung » Firma » Firmendaten verwalten » Basisdaten bearbeiten"
      den Inhabernamen (unabhängig vom Zertifikat) ändern können.(Für die Meldungen ist aber wohl eh die Betriebsnummer entscheidender.)

      Nachtrag: wie sieht es eigentlich mit ELStaM aus, wer wird dort als Arbeitgeber angezeigt?
      Vermutlich Du. Kann aber m.E. auch über ein anzulegendes Profil geändert werden. (Wo werden die AG-Daten denn dort überhaupt angezeigt?) Falls das dort bedeutsam ist, sollte die Ehefrau wie Charlie24 schrieb, tatsächlich eine eigene Steuernummer beantragen.
      Zuletzt geändert von VSW-BS; 15.11.2023, 16:57.

      Kommentar


        #4
        Vermutlich Du.
        Da der Fall ja nicht Beamtenschweiß persönlich betrifft, wird er das auch nicht selbst verifizieren können

        Wo werden die AG-Daten denn dort überhaupt angezeigt?
        Man kann bzw. muss unter den ELStAM Funktionen für Arbeitgeber in jedem Fall ein Arbeitgeberprofil anlegen.

        Wo genau das angezeigt wird, weiß ich allerdings nicht.

        Arbeitgeberprofil.jpg

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Da der Fall ja nicht Beamtenschweiß persönlich betrifft, wird er das auch nicht selbst verifizieren können
          Hast Recht. Wer lesen kann... :-)

          Wo genau das angezeigt wird, weiß ich allerdings nicht.
          Einzige Stelle, die mir spontan einfällt: Wenn der AN Auskunft zu seinen ElStam anfordert. Dort stehen die Abrufe(nden) drin, soweit ich mich erinnere.

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            #6
            Wenn der AN Auskunft zu seinen ElStam anfordert. Dort stehen die Abrufe(nden) drin, soweit ich mich erinnere
            Das stimmt. Mein früherer Arbeitgeber, von dem ich meine Betriebsrente erhalte, schaut da anscheinend etwa alle 2 Jahre mal nach.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              .... schaut da anscheinend etwa alle 2 Jahre mal nach.
              Inzwischen nicht mehr !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo,
                in den Arbeitgeberfunktionen für ELSTAM sieht das so aus ->
                Arbeitgeberprofil.png


                Tschüß

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                  #9
                  Danke euch für die Tipps.
                  Hat mir zumindest dahingehend geholfen wo nachgeschaut werden kann. Selber verifizieren kann ich es mangels eigenem Arbeitgeberkonto ja nicht.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Guten Morgen,
                    ich habe mal eine Frage zum Organisationszertifikat im Bezug zum neuen SV Portal.
                    Das folgende Problem ist an mich herangetragen worden:

                    Eheleute zusammenveranlagt mit Einkünften aus V+V. Die V+V Objekte gehören der Ehefrau und es wird für die Verwaltung ein Hausmeister beschäftigt.
                    Es wurde nun unter der gemeinsamen Steuernummer ein Organisationszertifikat erstellt mit den Daten der Frau als Ansprechpartnerin.

                    Im SV-Portal würden nun aber dennoch die Daten des Ehemanns als "Betriebsinhaber" stehen.

                    Erfolgt hier ein Rückgriff des Organisationszertifikates bzw. dem SV-Portal auf die beim FA gespeicherten Daten zur Steuernummer und wie kann man dem System klar machen, dass es sich die Daten der EF ziehen muss?

                    Nachtrag: wie sieht es eigentlich mit ELStaM aus, wer wird dort als Arbeitgeber angezeigt?
                    Guten Morgen! Es scheint, als wäre die Zuordnung der Daten im SV-Portal etwas verwirrend. In Bezug auf das Organisationszertifikat könnte eine mögliche Lösung darin bestehen, sicherzustellen, dass die Informationen zur Steuernummer im SV-Portal mit den beim Finanzamt gespeicherten Daten übereinstimmen. Es könnte auch hilfreich sein, die Kommunikation mit dem SV-Portal-Support oder den Zuständigen beim Finanzamt aufzunehmen, um eine reibungslose Anpassung sicherzustellen. Hinsichtlich der ELStaM könnte es sinnvoll sein, die Datenquelle zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Ehefrau korrekt als Arbeitgeber registriert ist. Im Zweifelsfall könnte auch hier eine Rücksprache mit den relevanten Stellen Klarheit schaffen. Link entfernt
                    Zuletzt geändert von Charlie24; 18.11.2023, 12:01. Grund: Link entfernt

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                      #11
                      Im Zweifelsfall könnte auch hier eine Rücksprache mit den relevanten Stellen Klarheit schaffen. Link entfernt
                      Was soll der vom Benutzer zitierte Link hier? Er verweist auf ein Nachrichtenportal mit viel Klatsch, und die zuerst gesehene "Nachricht" über Markus Feldenkirchen (Journalist) kommt mir vor wie schlecht von KI geschrieben. Hat nichts mit den Themen dieses Forums zu tun. Auch der obige Beitrag mit einigen Platitüden könnte nach meinem Eindruck KI sein.

                      Ich schätze, das ist Spam, getarnt durch einen Sachbeitrag.
                      Zuletzt geändert von timote; 18.11.2023, 12:06. Grund: Ergänzt
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #12
                        Ich habe die Links mal vorsorglich entfernt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Inzwischen habe ich den Benutzer wegen wiederholter Werbung gesperrt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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