Hallo liebes Elsterforum,
meine Situation: Ich war für 9 Monate von Januar bis September freiberuflich tätig für zwei verschiedene Klienten.
Im September ist das letzte Projekt ausgelaufen und demnach habe ich im September meine letzte Rechnung geschrieben.
Das Gewerbe bestand nur aus mir alleine.
Im November habe ich dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich mein Gewerbe abmelden möchte.
Das Finanzamt fragt nun ab wann genau meine gewerbliche Tätigkeit beendet wurde und im Schreiben steht gleichzeitig auch, dass eine Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Beendigung der gewerblichen Tätigkeit zu übermitteln ist.
Wie gehe ich damit um?
Welche Konsequenzen hat es wenn ich das Datum auf den September rückwirkend datiere und welche, wenn ich erst den November angebe?
Zwischen September und November war meine gewerbliche Tätigkeit quasi auf Stand-By.
Der Grund für meine Verzögerung meiner Gewerbeabmeldung: Ich habe es tatsächlich verschlafen. Könnte es irgendwelche Sanktionen geben?
Vielen lieben Dank!
meine Situation: Ich war für 9 Monate von Januar bis September freiberuflich tätig für zwei verschiedene Klienten.
Im September ist das letzte Projekt ausgelaufen und demnach habe ich im September meine letzte Rechnung geschrieben.
Das Gewerbe bestand nur aus mir alleine.
Im November habe ich dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich mein Gewerbe abmelden möchte.
Das Finanzamt fragt nun ab wann genau meine gewerbliche Tätigkeit beendet wurde und im Schreiben steht gleichzeitig auch, dass eine Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Beendigung der gewerblichen Tätigkeit zu übermitteln ist.
Wie gehe ich damit um?
Welche Konsequenzen hat es wenn ich das Datum auf den September rückwirkend datiere und welche, wenn ich erst den November angebe?
Zwischen September und November war meine gewerbliche Tätigkeit quasi auf Stand-By.
Der Grund für meine Verzögerung meiner Gewerbeabmeldung: Ich habe es tatsächlich verschlafen. Könnte es irgendwelche Sanktionen geben?
Vielen lieben Dank!
Kommentar