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Gewerbeabmeldung - welches Datum soll ich nennen?

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    Gewerbeabmeldung - welches Datum soll ich nennen?

    Hallo liebes Elsterforum,

    meine Situation: Ich war für 9 Monate von Januar bis September freiberuflich tätig für zwei verschiedene Klienten.
    Im September ist das letzte Projekt ausgelaufen und demnach habe ich im September meine letzte Rechnung geschrieben.
    Das Gewerbe bestand nur aus mir alleine.

    Im November habe ich dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich mein Gewerbe abmelden möchte.

    Das Finanzamt fragt nun ab wann genau meine gewerbliche Tätigkeit beendet wurde und im Schreiben steht gleichzeitig auch, dass eine Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Beendigung der gewerblichen Tätigkeit zu übermitteln ist.

    Wie gehe ich damit um?
    Welche Konsequenzen hat es wenn ich das Datum auf den September rückwirkend datiere und welche, wenn ich erst den November angebe?
    Zwischen September und November war meine gewerbliche Tätigkeit quasi auf Stand-By.

    Der Grund für meine Verzögerung meiner Gewerbeabmeldung: Ich habe es tatsächlich verschlafen. Könnte es irgendwelche Sanktionen geben?

    Vielen lieben Dank!
    Zuletzt geändert von toniximus; 16.11.2023, 19:39.

    #2
    Bei der Monatsfrist geht es um die Umsatzsteuererklärung für 2023. Wenn du den 31.10.2023 angibst, hast du noch

    bis Ende November Zeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24! Danke dir! Das heißt also, dass es kein Problem ist, dass ich 2 Monate die Abmeldung verpennt habe?

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        #4
        Das heißt also, dass es kein Problem ist, dass ich 2 Monate die Abmeldung verpennt habe?
        Ich glaube nicht, dass sich da jemand ernsthaft damit beschäftigen wird, ob der 31.10. jetzt wirklich richtig ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar! Danke dir!

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