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Wie geht es nach der Hochzeit steuertechnisch weiter?

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    Wie geht es nach der Hochzeit steuertechnisch weiter?

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe Anfang November meine langjährige Lebensgefährtin und Mutter meiner Kinder geheiratet.
    Zu uns:
    Ich bin noch Zeitsoldat und scheide Ende des Jahres aus. Ab März wechsele ich als Beamtenanwärter im mittlerem nichttechnischen Dienst in die Bundeswehrverwaltung.
    Meine Frau geht einer Teilzeitbeschäftigung ohne Abzüge nach, da sie wenig verdient.
    Zwei Kinder 11 und 16 sind vorhanden.
    Daher haben wir uns für die Steuerklassen 3/5 entschieden.

    Bisher habe ich meine Steuern immer über WISO gemacht. Das ist recht simpel, da ich kein Eigentum habe und die Werbungskosten recht überschaubar waren.
    Fahrtkosten und Versicherungen waren die hauptsächlichen Werbungskosten. Trennungsgeld habe ich aufgrund der Distanz zur Kaserne nicht erhalten. (unter 30 km)
    Beträge für Kinderbetreuung sind nicht angefallen, auch kein Essengeld oder ähnliches.

    Nun frage ich mich, wie ich weiter verfahren muss.
    Man spricht ja immer davon, dass sich eine Hochzeit zum Jahresende finanziell richtig lohnen würde, da man so behandelt wird, als wäre man das komplette Jahr verheiratet gewesen.

    Geltend mache ich das erst, wenn ich die Steuererklärung im nächsten Jahr mache oder muss ich jetzt schon was tun? Die Steuerklasse ist gewechselt.
    Wo kann man sich mal richtig einlesen?

    Vielen Dank





    #2
    Geltend mache ich das erst, wenn ich die Steuererklärung im nächsten Jahr mache oder muss ich jetzt schon was tun? Die Steuerklasse ist gewechselt.
    Wo kann man sich mal richtig einlesen?
    Was willst du jetzt tun ? Wenn du weiter mit dem WISO-Steuerprogramm arbeiten willst, legst du für 2023 eine Zusammenveranlagung an.

    Man muss sich da nicht einlesen, die Programme können das schon rechnen. Ob sich das Heiraten steuerlich großartig gelohnt hat, siehst

    du dann ja.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Da gibt es nicht viel zu bedenken. Aber trotzdem stelle ich dir mal einen Link zur Verfuegung, wo du ein paar Hinweise nachlesen kannst:
      https://www.steuerring.de/steuererkl...-hochzeit.html
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Ich empfehle euch aber dringend, eure Versicherungen ggf. zu optimieren. Da lassen sich kuenftig unter Umstaenden einige Euros sparen, z.B. bei Kfz-Versicherung, Unfallversicherung etc., ein Gespraech mit einem Versicherungsmakler kann sich echt lohnen.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Der Steuerklassenwechsel vor dem 01.12. wird erst mal zu einer schönen Nachzahlung bei der Besoldung führen, denn die Bundeswehr wird vermutlich mit der Dezemberabrechnung (ggf. auch erst als Nachberechnung) automatisch einen betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich machen und Dich so behandeln als hättest Du seit Januar Steuerklasse 3 gehabt. Durch die Steuerklassenkombination 3/5 seid Ihr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Was dabei dann genau rauskommt hängt von den konkreten Verhältnissen ab, es könnte dann theoretisch auch ein Teil der Entlastung, die es für Dich bei der Lohnsteuer gegeben hat, wieder zurückgefordert werden.

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