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Grundsteuer Bayern Grundsteuermessbescheid Nicht Anerkennung landwirtschaftlicher Fl.

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    Grundsteuer Bayern Grundsteuermessbescheid Nicht Anerkennung landwirtschaftlicher Fl.

    Wir besitzen ein vermietetes ZFH mit 1700 qm Grund. Vom Zuschnitt des Grund und Bodens wird seit 1980 ein Teil des Grundstücks landwirtschaftlich als Wiese genutzt. Ein Bauplatz ist bei einer Breite von 5,83 m und einer schlauchartigen Form mit über 600 qm ist nicht möglich daraus zu erschließen. Bei der Grundsteuererklärung wurde dies dem Finanzamt soweit aufgeteilt und vorher auch entsprechend ausgemessen. Nun wurden die kompletten 1700 qm Grund im Bescheid angerechnet. Ich formuliere gerade den entsprechenden Widerspruch, hat hier jemand Erfahrungen mit welchen Begründungen und Nachweisen ich das Finanzamt von der tatsächlichen landwirtschaftlichen Nutzung überzeugen kann? Plan mit Luftbild, Auszug aus dem Katasteramt und Fotos liegen bereits vor.

    Danke für Eure Hilfe.

    #2
    Ich glaube nicht, dass dir da im Anwenderforum geholfen werden kann. Fall die Flächen aneinander grenzen, wird das Finanzamt von

    nur einer wirtschaftlichen Einheit ausgehen. Meine Frau ist an einem Zweifamilienhaus mit einer Grundstücksfläche von über 1.900 m²

    beteiligt. Da ist der rückwärtige Teil auch nicht bebaubar, trotzdem wurde der mit eingerechnet, was in Bayern nicht ganz billig ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Was steht denn im BayernAtlas als tatsaechliche Nutzung? Ich vermute mal nur die kompletten 1700 qm als Wohnbauflaeche. Ihr habt das Grundstueck geerbt oder erworben als Wohnbauflaeche und wollt jetzt den Wert des Grundstuecks durch eine neue Aufteilung in Wohnbau- und landw. Flaeche mindern? Eine landw. Flaeche ist doch auch bei euch deutlich weniger Wert als eine Wohnbauflaeche, oder? Wenn ihr mal das Grundstueck verkaufen solltet, wuerde ich mich als Kaeufer jedenfalls darauf beziehen. Und abschliessend: wenn ihr bereits seit ueber 40 Jahren eine andere Nutzung betreibt, warum denn erst jetzt der Sinneswandel? Ihr haettet ja schon ueber 40 Jahre Grundsteuern sparen koennen - allerdings zu Lasten des Grundstueckswertes. Also ueberlegt euch gut, ob ihr eine kostenpflichtige Neuvermessung durch das zustaendige Katasteramt beauftragen wollt. Fazit: das Finanzamt wird sich nach meiner Ueberzeugung an den offiziellen Gegebenheiten (Liegenschaftskataster gem. BayerAtlas) orientieren und einem Widerspruch nicht stattgeben, da es von einer wirtschaftlichen Einheit ausgeht.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Hallo zusammen,
        es wurde tatsächlich nach einem Widerspruch ein Teil der Grundfläche seitens des Finanzamts mit fast 500 qm herausgerechnet. Dabei wurde von einem speziellen „ Schätzer“ per Bayern Atlas das Grundstück bewertet. Somit passt es für uns, da es eine gewisse Ersparnis erbringt.
        beste Grüße

        Summerjam2

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          #5
          Nur eine Nachfrage zum Verständnis: Sind die 500 m² dann überhaupt nicht bewertet worden ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            ... ein Teil der Grundflaeche seitens des Finanzamts mit fast 500 qm herausgerechnet...
            Da wuerde mich auch interessieren, was das genau bedeuten soll. Einfach 500qm nicht beruecksichtigen geht ja wohl nicht. Was hat denn das Finanzamt dazu geschrieben?
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Hallo zusammen, wie oben im Ursprungstext geschrieben, haben wir selbst das Grundstück vermessen und die Aufteilung in eine wohnwirtschaftliche Nutzung und in eine landwirtschaftliche Nutzung beantragt. Diesem Vorhaben wurde hier im Forum wenig Erfolg bemessen. Nach der entsprechenden Formulierung des Wunsch hinsichtlich dieser Aufteilung haben wir nach einiger Zeit einen Bescheid des FA erhalten und in diesem wurde die Aufteilung bestätigt. Bei der qm Anzahl wurden knapp 500 qm der landwirtschaftlichen Nutzung zugeschlagen mit der Folge, dass weniger Grundsteuer anfällt. Dafür war kein von uns beauftragter Gutachter tätig, sondern ein Schätzer seitens des Finanzamts. Der ganze Vorgang war somit für uns komplett kostenlos. Diese Information haben wir nach der Zustellung des neuen, korrigierten Grundsteuerbescheides telefonisch beim Finanzamt eingeholt. Es ist aufgrund des Zuschnitts und der bisherigen Nutzung als Wiese auch schon immer von einer landwirtschaftlichen Nutzung auszugehen und dies hat das Finanzamt nun bestätigt. Ich denke mit dieser ergänzenden Antwort in Verbindung mit dem Ausgangspost konnten die Fragen beantwortet werden. Alle Grundsteuererklärenden bzw. sich jetzt mit Widersprüchen Beschäftigenden viel Erfolg !

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                #8
                ... und der bisherigen Nutzung als Wiese auch schon immer von einer landwirtschaftlichen Nutzung auszugehen
                Wie eine Wiese sieht das Grundstück, an dem meine Frau beteiligt ist, allerdings nicht aus. Da wird auch der rückwärtige Teil ordentlich mit dem Rasenmäher gemäht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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