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Der Steuerklassenwechsel mit der Heirat erfolgte im Ausland.

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    Der Steuerklassenwechsel mit der Heirat erfolgte im Ausland.

    Letztes Jahr habe ich meine Frau in unserem Heimatland (EWR-Land) geheiratet und bin nach Deutschland gezogen.

    Da sie kein Einkommen hat, habe ich einen Wechsel unserer Steuerklasse in III/V beantragt. Ich habe mich bei Elster angemeldet und ein Formular namens „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern“ über Elster. Ich habe auf dem Formular eine Option eingestellt, die den Steuerklassenwechsel rückwirkend ab Anfang 2023 ermöglichen soll. Die Apostille zum Nachweis unserer Eheschließung habe ich beigefügt.

    Ein paar Tage später rief jemand vom Finanzamt an und sagte, wir sollten unsere Ehe beim Sandesamt anmelden. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich alles verstanden habe, da mein Deutsch noch nicht sehr gut ist.

    Letztendlich konnte das Sandesamt in unserer Stadt nicht weiterhelfen, aber das Einwohnermeldeamt akzeptierte unsere Apostille, registrierte unsere Ehe und stellte uns eine Meldebescheinigung aus.

    Dies geschah jedoch Mitte Oktober. Seitdem ist scheinbar nichts passiert. In meiner Gehaltsabrechnung vom November befinde ich mich noch in der Steuerklasse I und ich habe keine Briefe, E-Mails oder Nachrichten in Elster erhalten. Ich weiß nicht wirklich, was los ist.

    Frage: Habe ich etwas falsch gemacht? Soll ich einfach noch länger warten? Oder sollte ich etwas anderes tun, um sicherzustellen, dass sich unsere Steuerklasse tatsächlich ändert?

    Danke schön!

    #2
    Du wirst wohl einen neuen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen müssen. Der erste Antrag wurde quasi abgelehnt und damit war die sache für das Finanzamt erledigt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Du wirst wohl einen neuen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen müssen.
      Das würde ich auch so machen und zwar spätestens bis zum 30.11.2023. Dann kann der Arbeitgeber mit der Dezemberabrechnung einen "betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich" machen und rückwirkend für das ganze Jahr Steuerklasse 3 berücksichtigen. Es kann alledings sein, dass das dann erst mit einer Nachberechnung erfolgt, je nach dem wann da der Rechentermin beim Arbeitgeber ist.

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