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Trennung noch nicht geschieden Steuerklassenwechsel

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    Trennung noch nicht geschieden Steuerklassenwechsel

    Guten Morgen,
    meine Frau und ich leben seit Anfang 23 getrennt (noch nicht geschieden) haben 3 Kinder die 50:50 jeweils bei mir und meiner Ex-Frau leben, da wir jetzt die Steuerklasse wechseln sollten und ich mich damit nicht auskenne ist die Frage welche Steuerklasse für mich in Frage kommt? 1 oder 2? meine Ex-Frau ist verbeamtet ist aber die nächsten 2 Jahre wegen Langzeiterkrankung freigestellt bzw. im Vorruhestand, ich selbst bin Angestellter mit Vollzeitjob.

    #2
    Meiner Meinung nach könnt Ihr selber bestimmen, wem der Alleinerziehendenentlastungsbetrag zugerechnet werden soll. Eine Frage zu Elster ist das nicht.

    Die Regelungen dazu sind auch in Wikipedia ersichtlich.

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      #3
      Hallo bolderle,

      wenn du nicht gerade seit 01.01.2023 getrennt lebst, könntet ihr in diesem Jahr noch die Zusammenveranlagung wählen und der Splittingtarif ist doch günstiger als der Grundtarif.

      Wenn ihr das Wechselmodell anwendet bezüglich der Kinder, könntet ihr die Kinder aufteilen und damit dann jeder die Steuerklasse 2 beantragen.
      Das wäre dann ab 2024 so, wenn ihr euch für die Zusammenveranlagung 2023 entscheidet.

      Tschüß

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