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Selbstständigkeit anmelden / "Freiberufler" | Welche Zahlen eintragen?

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    Selbstständigkeit anmelden / "Freiberufler" | Welche Zahlen eintragen?

    Hi zusammen, und ich möchte mich im voraus für eure Zeit bedanken.

    Ich habe folgenden Plan:
    Ich möchte neben dem Hauptberuf meine Kenntnisse und Fertigkeiten auch "freiberuflich" anbieten. Ich weiß, dass freiberuflich häufig als Begriff verwendet wird und es sich an den sog. Berufskatalog anlehnt in dem diese Berufe aufgelistet sind.

    Das was ich machen möchte ist, reine beratende Dienstleistungen zu einem Stundensatz anbieten. Ich scheue mich das Wort "IT-Consulting" zu nennen, weil es schon fast zu oberflächlich ist.
    Ich hatte bereits ein Gespräch mit (m)einer Steuerberaterin die mir ungefähr folgendes mitteilte:
    "Wenn Sie selbst tätig werden bei einem Kunden durch Zugriff auf Systeme, Websites erstellen oder ähnliches, sind Sie im gewerblichen Bereich. Dafür müssen Sie die geschätzten Umsätze dann bei gewerblicher Tätigkeit eintragen"

    Demnach sollte ja bei einer reinen beratenden Tätigkeit "Selbstständige Tätigkeit" greifen, korrekt und folgedessen ist "nur" eine Informationspflicht an das Finanzamt notwendig ohne Beantragung eines Gewerbescheins.

    Nun zu dem Umsätzen. Die Idee ist daraus geboren, dass ich sagen wir eine handvoll potentieller Kunden hätte, die solche Beratung gebrauchen und auch in Anspruch nehmen würden. Somit wäre ich auch bei der Scheinselbständigkeit aus dem Schneider.

    Nur möchte ich nicht zu hochstapeln und am Ende kommt dann doch nichts bei rum. Was ich defintiv möchte: Unter der Einkomensteuergrenze bleiben. Auch hier teilte mir meine Steuerberaterin mit: "Wenn Sie den Umsatz bzw. die Einkommensgrenze erreicht haben, machen Sie Betriebsferien bzw. können aufhören zu arbeiten. Sie werden nicht dazu gewzungen weiter zu arbeiten, weil Sie potentielles Geld liegen lassen." Damit bin ich auch fein.

    Nur bei den konkreten Zahlen habe ich etwas Bedenken. Ich hätte es tatsächlich, weil ich es so locker wie möglich halten will, sehr gering gehalten z.B. für das aktuelle Gründungsjahr 0€ (Diesen bzw. nächsten Monat werde ich nichts tun, außer ggf. am eigenen Webauftritt arbeiten und ein wenig Mundwerbung)

    Und für nächtes Jahr hätte ich etwas im Rahmen von 3000- 6000€ angegeben. Kann ich das so machen oder übersehe ich etwas?

    Vielen lieben Dank bis hierher!

    #2
    Was ich defintiv möchte: Unter der Einkomensteuergrenze bleiben.
    Unter welcher Einkommensteuergrenze ? Du übst einen Hauptberuf aus. Mit dem Einkommen daraus liegst du doch sicher über dem Grundfreibetrag ?

    Du kannst deine Umsätze unter der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von jährlich derzeit 22.000,00 € halten und dir damit den Aufwand für die

    Umsatzsteuervoranmeldungen sparen, aber deinen Gewinn musst du bei über 410,00 € jährlich versteuern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Du hast Recht. Denkfehler! Danke für die kurze aber aufklärende Antwort!

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        #4
        Also, da musst Du dann peinlich drauf achten, die 410 Euro im Jahr nicht zu übersteigen! Am Besten Du änderst auch den Hauptjob auf Halbtags, da sparst Du dann mehr als nur die Hälfte der Steuern!

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          #5
          Danke für den Gedankenanstoß, auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob du den ernst oder eher scherzhaft meinst. :-)
          Ein Wechsel auf Halbtags ist ausgeschlossen. Es soll ein Nebenjob und somit "Zubrot" bleiben, nur halt nicht illegal! Da wo Geld fließt muss es auch bekannt gemacht werden...

          Wenn ich also keine Ausgaben habe (was aus wirtschaftlicher Sicht natürlich schlecht für mich ist, da Brutto = Netto) muss ich also alles ab 410€ versteuern und in meiner Steuererklärung angeben. Verstanden.

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            #6
            Zitat von DKO06 Beitrag anzeigen
            Wenn ich also keine Ausgaben habe (was aus wirtschaftlicher Sicht natürlich schlecht für mich ist, da Brutto = Netto)
            Genau! Sinnvoll ist nur, wenig zu verdienen, viele Anschaffungen, einmal die Woche zur Tafel.

            Für mich wäre das nix, aber für Dich wohl schon:

            Was ich defintiv möchte: Unter der Einkomensteuergrenze bleiben

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              #7
              Ja, den Punkt hatten wir ja schon geklärt. Deinem Kredo nach klingt das dann nach Bürgergeld. ;-) Da bin ich dank Hauptberuf, zum Glück weit von weg.
              Die Motivation dahinter ist: Alle wollen Hilfe, die könnte ich auch geben (unentgeltlich) aber was bring es mir? Nüschts. Also möchte ich einfach nur:
              Helfen, eine Stunde in Rechnung stellen dürfen und das Geld auch empfangen dürfen. (Oder aus anderer Sicht: Kunden dürfen mich ja auch nicht bezahlen, wenn ich keine Rechnung schreiben kann).

              Nur soll es halt ein Taschengeldjob sein und bleiben, dass wird weder wachsen noch wird es irgendwann den Hauptberuf ablösen. Daher möchte ich so wenig Bürokratie und Stolperfallen wie möglich begegnen. Aber das habe ich ja schon erwähnt. Danke.

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                #8
                Daher möchte ich so wenig Bürokratie und Stolperfallen wie möglich begegnen.
                Das kannst du doch machen. Du entscheidest dich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und steuerst deine Umsätze entsprechend.

                An der jährlichen EÜR und der Einkommensteuererklärung führt aber kein Weg vorbei, an der zusätzlichen Einkommensteuer zumindest dann nicht,

                wenn du jährlich ein paar Tausend Euro Gewinn machen willst. Was übrig bleibt, lässt sich im Voraus ausrechnen, das hängt von dem bereits

                mit dem Hauptberuf erreichten Grenzsteuersatz ab. Falls das jetzt 30% sind, bleiben dir knapp 70%, falls es bereits 42% sind, sind es netto

                nur noch 58% des Gewinns, wahrscheinlich fällt in diesem Fall auch noch Soli an, was den Nettogewinn weiter reduziert..
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich musste den Satz ein paar mal lesen bis ich ihn, denke, verstanden zu haben. Da sich der Grenzsteuersatz prozentual verhält und man sich bei 62.809€ im sog. Spitzensteuersatz befindet und somit die Einkünfte mit 42% versteuert werden. Diese 42% gelten natürlich auch auf den Gewinn aus den Nebenerwerb, da die Einkünfte zusammengezogen werden. Korrekt?

                  Einkunft Hauptjob + Gewinn Nebenerwerb = Gesamteinkunft = Versteuert mit dem Grenzsteuersatz.

                  Puh, schwere Kost am Abend. ;-) Trotzdem Danke!

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                    #10
                    Einkunft Hauptjob + Gewinn Nebenerwerb = Gesamteinkunft = Versteuert mit dem Grenzsteuersatz.
                    Der zusätzliche Gewinn aus dem Nebenerwerb unterliegt mindestens dem mit dem Hauptjob bereits erreichten Grenzsteuersatz.

                    Wenn das bereits die 42% sind, dann betrifft das den gesamten Gewinn, das siehst du richtig.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von DKO06 Beitrag anzeigen
                      Ich musste den Satz ein paar mal lesen bis ich ihn, denke, verstanden zu haben. Da sich der Grenzsteuersatz prozentual verhält und man sich bei 62.809€ im sog. Spitzensteuersatz befindet und somit die Einkünfte mit 42% versteuert werden. Diese 42% gelten natürlich auch auf den Gewinn aus den Nebenerwerb, da die Einkünfte zusammengezogen werden. Korrekt?
                      Wenn man mit seinem Hauptjob schon in den Bereich mit den 42% vorgedrungen ist, wird jeder zusätzlich verdiente Euro mit 42 Cent besteuert. Das ist doch klar.

                      PS: du bist mit deinem Usernamen nicht zufällig in einem anderen Forum in einer Führerscheinsache unterwegs?

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                        #12
                        Ja und Ja. So klein ist das Internet..

                        LG
                        Zuletzt geändert von DKO06; 21.11.2023, 20:01.

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                          #13
                          Zitat von DKO06 Beitrag anzeigen
                          Ja und Ja.
                          Naja. Es gibt anscheinend seltsame Diskrepanzen. Dort der Schwerbehinderte, dem die Fahrschule vom Amt finanziert wird und es fraglich ist, ob das Geld für den Anwalt drin ist, und hier der Angestellte mit Hauptjob weit jenseits vom Bürgergeld, der darüber sinniert, dass sein Zusatzeinkommen mit Höchststeuersatz besteuert wird.

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                            #14
                            Puh..., ggf. Darüber nachdenken, ob ich nicht derjenige im "fiktiven" Fall bin der versucht für seinen Bruder alle Hebel in Bewegung zu setzen um zu einem Gerechten Ergebnis zu kommen. Und nicht selbst der Betroffene bin.

                            Darfst mich aber gern hier oder drüben direkt anschreiben.

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