Hallo liebe Community,
ich hoffe jemand kann mich mit meiner Frage in die richtige Richtung weisen.
Mein Elternhaus besteht aus zwei Grundstücken. Auf dem Nebengrundstück steht noch ein baufälliges Haus (kein Strom, kein Wasser, keine Heizung, Boden und Wände kaputt bzw schimmlig. Bisher wurde das Grundstück als unbebautes Grundstück geführt. So habe ich es jetzt auch wieder bei der neuen Grundsteuererklärung angegeben.
"Flächen sind auch dann anzugeben, wenn diese nicht genutzt werden. Insbesondere ohne Bedeutung ist auch, dass eventuell Gebäude nicht mehr als solche wegen bestimmter Vorschriften genutzt werden können. Die Gebäudeeigenschaft endet erst, wenn das Gebäude aufgrund des Verfalls nicht mehr genutzt werden kann. Dies liegt dann vor, wenn von den zuständigen Baubehörden wegen der maroden Bausubstanz eine Nutzung untersagt wurde. Die Gebäudeeigenschaft endet auch mit Abbruch des Gebäudes oder mit der Entkernung. Die o.g. Sachverhalte sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen."
Die Argumentation der Sachbearbeiterin nach einem Telefonat war auch, dass man es ja auch als Nutzfläche benutzen kann.
Einen Abriss kann ich mir aus Kostengründen gerade nicht vorstellen.
Ich hänge mal noch drei Bilder an. Brauche ich jetzt einen Gutachter oder einen Steuerberater? Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Kann ich einfach mal Einspruch einlegen?
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Jan
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ich hoffe jemand kann mich mit meiner Frage in die richtige Richtung weisen.
Mein Elternhaus besteht aus zwei Grundstücken. Auf dem Nebengrundstück steht noch ein baufälliges Haus (kein Strom, kein Wasser, keine Heizung, Boden und Wände kaputt bzw schimmlig. Bisher wurde das Grundstück als unbebautes Grundstück geführt. So habe ich es jetzt auch wieder bei der neuen Grundsteuererklärung angegeben.
- Ich habe mich hier auf § 246 Absatz 2 berufen. Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können, so gilt das Grundstück als unbebaut. Als unbebaut gilt auch ein Grundstück, auf dem infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist.
- Und auch hierauf: https://grundsteuer.de/berechnung/be...es-grundstueck : Benutzbar ist ein Gebäude, wenn es bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Ein Wohnhaus muss bewohnbar sein, in einer Garage muss man ein Fahrzeug abstellen können, in einer Lagerhalle etwas lagern usw. Ist in einem Gebäude kein benutzbarer Raum mehr vorhanden, zum Beispiel weil es einsturzgefährdet ist, gilt das Grundstück als unbebaut.
- Ein etwas älteres BFH Urteil habe ich auch gefunden: https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI1862042.html
"Flächen sind auch dann anzugeben, wenn diese nicht genutzt werden. Insbesondere ohne Bedeutung ist auch, dass eventuell Gebäude nicht mehr als solche wegen bestimmter Vorschriften genutzt werden können. Die Gebäudeeigenschaft endet erst, wenn das Gebäude aufgrund des Verfalls nicht mehr genutzt werden kann. Dies liegt dann vor, wenn von den zuständigen Baubehörden wegen der maroden Bausubstanz eine Nutzung untersagt wurde. Die Gebäudeeigenschaft endet auch mit Abbruch des Gebäudes oder mit der Entkernung. Die o.g. Sachverhalte sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen."
Die Argumentation der Sachbearbeiterin nach einem Telefonat war auch, dass man es ja auch als Nutzfläche benutzen kann.
Einen Abriss kann ich mir aus Kostengründen gerade nicht vorstellen.
Ich hänge mal noch drei Bilder an. Brauche ich jetzt einen Gutachter oder einen Steuerberater? Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Kann ich einfach mal Einspruch einlegen?
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Jan
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