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Baufälliges Haus bei Grundsteuer Bayern

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    Baufälliges Haus bei Grundsteuer Bayern

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe jemand kann mich mit meiner Frage in die richtige Richtung weisen.
    Mein Elternhaus besteht aus zwei Grundstücken. Auf dem Nebengrundstück steht noch ein baufälliges Haus (kein Strom, kein Wasser, keine Heizung, Boden und Wände kaputt bzw schimmlig. Bisher wurde das Grundstück als unbebautes Grundstück geführt. So habe ich es jetzt auch wieder bei der neuen Grundsteuererklärung angegeben.
    • Ich habe mich hier auf § 246 Absatz 2 berufen. Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können, so gilt das Grundstück als unbebaut. Als unbebaut gilt auch ein Grundstück, auf dem infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist.
    • Und auch hierauf: https://grundsteuer.de/berechnung/be...es-grundstueck : Benutzbar ist ein Gebäude, wenn es bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Ein Wohnhaus muss bewohnbar sein, in einer Garage muss man ein Fahrzeug abstellen können, in einer Lagerhalle etwas lagern usw. Ist in einem Gebäude kein benutzbarer Raum mehr vorhanden, zum Beispiel weil es einsturzgefährdet ist, gilt das Grundstück als unbebaut.
    • Ein etwas älteres BFH Urteil habe ich auch gefunden: https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI1862042.html
    Alles das war in meinen Augen mehr als ausreichend. jedoch hat das Finanzamt dies abgelehnt und Wohnfläche angerechnet. Begründed wurde das wie folgt:
    "Flächen sind auch dann anzugeben, wenn diese nicht genutzt werden. Insbesondere ohne Bedeutung ist auch, dass eventuell Gebäude nicht mehr als solche wegen bestimmter Vorschriften genutzt werden können. Die Gebäudeeigenschaft endet erst, wenn das Gebäude aufgrund des Verfalls nicht mehr genutzt werden kann. Dies liegt dann vor, wenn von den zuständigen Baubehörden wegen der maroden Bausubstanz eine Nutzung untersagt wurde. Die Gebäudeeigenschaft endet auch mit Abbruch des Gebäudes oder mit der Entkernung. Die o.g. Sachverhalte sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen."

    Die Argumentation der Sachbearbeiterin nach einem Telefonat war auch, dass man es ja auch als Nutzfläche benutzen kann.
    Einen Abriss kann ich mir aus Kostengründen gerade nicht vorstellen.

    Ich hänge mal noch drei Bilder an. Brauche ich jetzt einen Gutachter oder einen Steuerberater? Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Kann ich einfach mal Einspruch einlegen?

    Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Grüße
    Jan

    IMG-20231017-WA0019.jpg
    IMG-20231017-WA0020.jpg IMG-20231017-WA0021.jpg

    #2
    Steuerberatung für den Einzelfall kannst du hier nicht erwarten, Einspruch kannst du immer einlegen. Du kannst ja mal mit der zuständigen Baubehörde Kontakt

    aufnehmen, wie die das sehen. Nach den Fotos ist das Objekt zwar heruntergekommen, aber so richtig baufällig sieht es nicht aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das Gebaeude sieht im Moment zwar sehr baufaellig aus, es ist aber wohl noch ein Gebaeude, das auf Dauer einer Nutzung zugefuehrt werden kann. Das es derzeit nicht zu Wohnzwecken genutzt werden kann, spielt keine Rolle - es kann saniert werden, das ist entscheidend. Das Haus sieht nicht schoen aus und es muss eine Menge gemacht werden, das ist richtig. Aber nur weil ihr derzeit vielleicht keine Mittel habt, das in Angriff zu nehmen, ist es noch lange kein auf Dauer nutzbares Haus. Ich fuerchte, ein Widerspruch wird euch nicht helfen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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