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    Von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln

    Hallo zusammen!
    Ich bin ein Kleinunternehmer im Jahr 2023 und zahle keine Umsatzsteuer. Ab dem 1. Januar 2024 möchte ich jedoch auf das allgemeine Steuersystem mit Umsatzsteuer für den Online-Handel umsteigen.
    Wie melde ich mich ab dem 1. Januar 2024 mit ELSTER beim Finanzamt als Umsatzsteuerzahler an? Wo in ELSTER stelle ich den erforderlichen Antrag? Oder muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erneut unter meiner Steuernummer ausfüllen und die Kleinunternehmerregelung zugunsten der allgemeinen Besteuerung aufgeben? Oder kann ich den Fragebogen ändern und angeben, dass ich Umsatzsteuer zahlen möchte?
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Die schickst über das Formular "sonstige Nachricht" eine Nachricht an das Finanzamt, in der Du schreibst mit Begründung (Option oder Gesamtumsatz in Höhe von X € in 2023), dass du ab 2023 Regelunternehmer bist und ob Du Jahreszahler bist bzw. vierteljährlich oder monatlich Voranmeldungen abgibst und warum jährlich / vierteljährlich / monatlich. Siehe dazu § 18 UStG.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ich habe keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ich muss mir eine besorgen, indem ich mich bei meiner Steuerbehörde melde. Ist meine Meldung im Formular "Sonstige Nachricht" die Grundlage für die Anmeldung zur Umsatzsteuer und die Erlangung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
      Vielen Dank!

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        #4
        dass du ab 2023 Regelunternehmer bist
        Er will erst ab 2024 zur Regelbesteuerung optieren

        Ab dem 1. Januar 2024 möchte ich jedoch auf das allgemeine Steuersystem mit Umsatzsteuer für den Online-Handel umsteigen.
        Umsatzsteuer-ID beantragen: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/I...#js-toc-entry2
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das BZSt hat mir geantwortet, dass sie mir keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausstellen können, da ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin, und ich mich an mein Finanzamt wenden muss. Zitat von der Website:
          Die Vergabe der USt-IdNr. beruht auf den bei Ihrem zuständigen Finanzamt hinterlegten Daten. Daher kann die USt-IdNr. erst vergeben werden, wenn die umsatzsteuerliche Erfassung bei Ihrem Finanzamt und die Übermittlung an das BZSt erfolgt ist.
          Die Frage ist die gleiche, wie melde ich mich als Umsatzsteuerzahler ab 01.01.2024 über ELSTER an. Überall wird gesagt, dass es einfach ist, aber ich weiß nicht wie. Danke an alle für die Antwort!

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            #6
            Die Frage ist die gleiche, wie melde ich mich als Umsatzsteuerzahler ab 01.01.2024 über ELSTER an.
            Verwende die Sonstige Nachricht und erkläre damit, dass du ab 01.01.2024 für die Regelbesteuerung optierst und eine Umsatzsteuer-IDNr.

            benötigst. https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank, ich habe alle verstanden!

              Freundliche Grüße
              shar_com

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                #8
                Wobei man eine USt-ID aber nur für Auslandsumsätze braucht. Solange man nur in Deutschland ein- und verkauft, ist sie überflüssig. Nur der Vollständigkeit halber

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                  #9
                  Beim Verkauf über Online-Portale benötigen diese allerdings die USt-ID, um ihre Meldepflichten zu erfüllen. Jedenfalls bestehen Kleinanzeigen und Konsorten auf diese.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Beim Verkauf über Online-Portale benötigen diese allerdings die USt-ID, um ihre Meldepflichten zu erfüllen. Jedenfalls bestehen Kleinanzeigen und Konsorten auf diese.
                    Ja, da gab's kürzlich wohl mal irgendwelche Gesetze, dass solche Marktplatzbetreiber dafür haften, wenn ihre Anbieter die USt nicht anständig abführen. Die USt-ID ist aber auch nur ein Indiz dafür, dass der Anbieter überhaupt irgendwie beim Finanzamt angemeldet ist - da haben sich Kleinanzeigen & Co. vermutlich gedacht "besser als nix". Details dieser Regelungen kenne ich aber auch nicht.

                    Und eine USt-ID schadet natürlich grundsätzlich nix. Schon deswegen, weil man die dann anstatt seiner privaten Steuernummer auf seine Rechnungen schreiben kann.

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