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Eintrag von Arbeitslosengeld I

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    Eintrag von Arbeitslosengeld I

    Guten Morgen in die Runde,
    ich habe neben meinen Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit (Anlage N) im vergangenen Kalenderjahr erstmals auch Arbeitslosengeld I erhalten.
    Wo in den ELSTER-Formularen kann ich denn letztere eintragen ?
    Und sind diese Einkünfte aus ALG I ggf. auch an mehreren Stellen / in mehreren Formularen einzutragen oder sonstwie zu berücksichtigen / geltend zu machen / anzugeben ?

    Vielen Dank im Voraus.

    V.

    #2
    Wo in den ELSTER-Formularen kann ich denn letztere eintragen ?
    ALG I ist im Hauptvordruck zu erfassen. Bei Mein ELSTER kommt das auf die Seite 7 - Einkommensersatzleistungen.

    Und sind diese Einkünfte aus ALG I ggf. auch an mehreren Stellen / in mehreren Formularen einzutragen oder sonstwie zu berücksichtigen / geltend zu machen / anzugeben ?
    Nein, in der Steuererklärung darf der Bezug nur einmal erfasst werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Am einfachsten geht es mit dem Bescheinigungsabruf, da werden die Zahlen automatisch an der richtigen Stelle und mit den richtigen Beträgen eingesetzt.

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        #4
        Hallo Charlie24 und Telepeter, besten Dank für die wieder zielgerichteten und vor allem unmittelbar bestens verwendbaren Antworten.

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          #5
          Von der Arbeitsagentur habe ich zusätzlich noch einen "Nachweis über die Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen nach §§173 und 174 .." bekommen, von dem ich auch noch nicht weiß, wo ich diese Angaben ("Leistungssaldo ..") angeben muss. Habe auch noch nicht entdeckt, wo dies ggf. per Bescheinigungsabruf eingetragen sein könnte (?). Viele Grüße, V.

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            #6
            Zitat von Vater3 Beitrag anzeigen
            Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen nach §§173 und 174 .."
            Man sollte vielleicht dazusagen, wo diese von Dir genannten Vorschriften stehen, nämlich im SGB III. Und sie betreffen unterschiedliche Sachverhalte: § 173 SGB III. regelt Zuschüsse der Arbeitsagentur zu Altersvorsorgeaufwendungen, § 174 SGB III. solche zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Zuschüsse wären daher in der Anlage Vorsorgeaufwand an unterschiedlichen Stellen einzutragen. Es handelt sich in beiden Fällen um Zuschüsse zu freiwilligen Beiträgen in ein Altersvorsorgesystem oder eine Kranken-/Pflegekasse, keine Pflichtbeiträge.
            Zuletzt geändert von Telepeter; 26.11.2023, 00:21.

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              #7
              Besten Dank nochmal, Telepeter, für die erhellenden Erläuterungen dann auch noch als Zugabe.

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                #8
                Hallo und guten Abend in die Runde,

                zu meiner Frage nochmal zu der Bescheinigung von der Arbeitsagentur über den "Nachweis über die Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen nach §§173 und 174 ..".

                Die Beträge (Zuschuss zur KV + Zuschuss zur PV) habe ich dann rechnerisch als Summe - ohne die Cent-Beträge - offensichtlich (als übernommenen Betrag via Bescheinigungsabruf) in der Anlage Vorsorgeaufwand , Zeile 26 wiedergefunden.

                Nehme mal an, das ist so korrekt (?).

                Auch wenn die (sicher nicht so seltenen !) Zahlungen der Arbeitsagentur nicht in der zugehörigen Info neben z. B. Künstlersozialkasse, DRV, Besoldungsstelle / Elternzeit ... auffälligerweise ausgerecchnet nicht mit erwähnt werden.

                --

                Nun habe ich noch einen weiteren (via Bescheinigungsabruf übernommenen) Betrag in Z 7 der Anlage Vorsorgeaufwand gefunden
                "Erstattete Beiträge und / oder steuerfreie Zuschüsse zu den Zeilen 4 bis 6 (ohne Zuschüsse, die von den Beiträgen laut Zeile 8 abzuziehen sind und ohne Zuschüsse laut Zeilen 9 und 10)" , den ich überhaupt nicht zuordnen kann.
                Weder aus welcher Bescheinigung dieser stammen könnte noch überhaupt welcher Herkunft dieser Betrag sein könnte ?

                Viele Grüße,

                V.







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                  #9
                  Nehme mal an, das ist so korrekt (?).
                  Sieht richtig aus. Zuschüsse der Agentur für Arbeit zur privaten Krankenversicherung kommen in der Praxis eher selten vor und werden vermutlich deshalb

                  in der Hilfe nicht beispielhaft erwähnt.

                  Weder aus welcher Bescheinigung dieser stammen könnte noch überhaupt welcher Herkunft dieser Betrag sein könnte ?
                  Auch das müsste ein Zuschuss der Agentur für Arbeit sein. Zahlst du vielleicht Beiträge in ein berufständisches Versorgungswerk ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Du hast mit beidem !! vollkommen recht.

                    Asche auf mein Haupt, auch das mit dem Versorgungswerk stimmt.
                    Hab`s leider überhaupt nicht auf die Reihe bekommen. Bn aber sehr froh, wieder etwas nachvollziehen zu können !

                    Vielen Dank dafür, wieder Mal..

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