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Nichtveranlagungsbescheinigung rückwirkend gelten machen

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    Nichtveranlagungsbescheinigung rückwirkend gelten machen

    Nichtveranlagungsbescheinigung wurde seit Jahren für das Kind ( jetzt 22 Jahre alt) nicht bei der Bank für Kapitalerträge eingereicht. Kann man rückwirkend gelten machen?
    Das Kind hat Einkommensteuerklärung nicht abgegeben.

    #2
    Kann man rückwirkend gelten machen?
    Da musst du die Bank fragen, ich weiß das nicht. Wenn nicht, dann muss für das Kind eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

    Ein paar Jahre zurück ist das ja möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nach meiner Erfahrung sind die Banken berechtigt das rückwirkend zu berücksichtigen, aber nicht verpflichtet. Und deswegen machen sie es üblicherweise auch nicht. Deswegen dürfte an der Kinder-Einkommensteuererklärung -soweit noch nicht verjährt- letztlich kein Weg vorbei führen, dürfte aber -üblicherweise- auch eine einfache Pillepalle-Einkommensteuererklärung sein.

      Achtung, das Kind ist jetzt volljährig, d.h. nur das Kind kann die Einkommensteuererklärung "unterschreiben", auch wenn es Jahre vor der Volljährigkeit betrifft. Und für 2019 ist damit zu rechnen, dass mit Ablauf des 02.01.2024 Verjährung eintritt, d.h. die Einkommensteuererklärung 2019 muss spätestens am 02.01.2024 24 Uhr beim Finanzamt eingetrudelt sein, Vorjahre sind vermutlich verjährt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        d.h. die Einkommensteuererklärung 2019 muss spätestens am 02.01.2024 24 Uhr beim Finanzamt eingetrudelt sein,
        Ich würde empfehlen, die unverzüglich einzureichen. Dass jemand 2019 Kapitalerträge über 801,00 € hatte, ist im Übrigen eher selten.

        Da waren wir ja in der totalen Zinsflaute. Mit Dividenden war das natürlich auch 2019 möglich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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