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    Übungsleiterpauschale

    Hallo,
    ich möchte die ÜL-Pauschale in Anspruch nehmen - wo muss ich den Überschuss nach Abzug der 3000 Euro eintragen? Muss er zu meinen EInnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit (Hauptberufl) hinzugerechnet werden?
    Danke und schöne Grüße!

    #2
    Man muss den steuerfreien Betrag sowohl in der EÜR (Zeilen 91 und 94) angeben wie auch in der Anlage S, dort unter Sonstiges.

    Schau dir die Formulare an, das ist durchaus selbsterklärend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, dann schaue ich mir das mal morgen an
      Zuletzt geändert von publicchav; 04.12.2023, 08:29.

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        #4
        Zitat von dramat Beitrag anzeigen
        Hallo,
        ich möchte die ÜL-Pauschale in Anspruch nehmen - wo muss ich den Überschuss nach Abzug der 3000 Euro eintragen? Muss er zu meinen EInnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit (Hauptberufl) hinzugerechnet werden?
        Danke und schöne Grüße!
        Wenn du Einkünfte über die 3.000 Euro hinaus erzielst, musst du den Überschuss in der Anlage S deiner Einkommensteuererklärung angeben. Dieser Überschuss wird dann zu deinen Einkünften aus der selbstständigen Tätigkeit (Hauptberuf) hinzugerechnet und entsprechend versteuert. In der Anlage S werden alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erfasst, unabhängig davon, ob sie steuerfrei sind oder nicht.
        Zuletzt geändert von LucyCoffee; 06.05.2024, 05:55.

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