Übungsleiterpauschale

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  • dramat
    Neuer Benutzer
    • 20.08.2014
    • 22

    #1

    Übungsleiterpauschale

    Hallo,
    ich möchte die ÜL-Pauschale in Anspruch nehmen - wo muss ich den Überschuss nach Abzug der 3000 Euro eintragen? Muss er zu meinen EInnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit (Hauptberufl) hinzugerechnet werden?
    Danke und schöne Grüße!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45975

    #2
    Man muss den steuerfreien Betrag sowohl in der EÜR (Zeilen 91 und 94) angeben wie auch in der Anlage S, dort unter Sonstiges.

    Schau dir die Formulare an, das ist durchaus selbsterklärend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • publicchav
      Neuer Benutzer
      • 04.12.2023
      • 1

      #3
      Vielen Dank, dann schaue ich mir das mal morgen an
      Zuletzt geändert von publicchav; 04.12.2023, 07:29.

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