Umsatzsteuererklärung Eintragungen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • dramat
    Neuer Benutzer
    • 20.08.2014
    • 22

    #1

    Umsatzsteuererklärung Eintragungen

    Hallo,
    ich habe ein paar Fragen zum Eintragen in die Umsatzsteuererklärung:

    - wenn ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht habe und meine Einnahmen für das betreffende Steuerjahr angebe (Zeile 34) > sind damit alle Einnahmen aus selbstständiger Arbeit und Vermietung gemeint, die nicht durch eine andere Regelung von der Ust befreit sind?

    - Zeile 73 nach § 4 Nummer 12 UStG (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und so weiter) > das sind dann alle Einnahmen aus Vermietung, die von der Ust befreit sind?

    - Zeile 74 nach § 4 Nummer > hier muss ich die ust-befreiten Einnahmen und den spez. Absatz, der für die Befreiung zutrifft wählen, richtig? In meinem Fall wäre das UStG 20a (Fördergelder des BMWi)

    VIelen herzlichen Dank für eure Unterstützung!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Das Formular verweist ja in Zeile 34 auf § 19 Abs. 1 und 3 UStG. Dort heißt es:

    Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze: 1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind; 2. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.
    Die Zeilen 73 und 74 sind von Kleinunternehmern nicht auszufüllen.

    Kommentar

    • dramat
      Neuer Benutzer
      • 20.08.2014
      • 22

      #3
      Danke sehr.
      Ich habe Fördergelder (echter Zuschuss) des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Innovationsprojekt erhalten - welches ist die Nummer des §4 nach der diese Umsätze von der Ust befreit sind?
      Aus dem Studium des Paragrafen selbst bin ich hier nicht schlau geworden.

      Danke vielmals!

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Ohne jetzt nachzugucken - ich denke so ein Zuschuss ist nicht steuerfrei. Er ist grundsätzlich schonmal nicht steuerbar.

        (Womit wir wieder bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 wären)

        Kommentar

        • dramat
          Neuer Benutzer
          • 20.08.2014
          • 22

          #5
          Vom Förderer gab es seinerzeit die Auskunft, dass die Fördergeld-Umsätze nicht umsatzsteuerbar sind

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15389

            #6
            Zitat von dramat Beitrag anzeigen
            Vom Förderer gab es seinerzeit die Auskunft, dass die Fördergeld-Umsätze nicht umsatzsteuerbar sind
            Na siehste

            Kommentar

            • dramat
              Neuer Benutzer
              • 20.08.2014
              • 22

              #7
              Ja, daher suche ich den richtigen §4 Nr. ? um das in der Ust Erklärung anzugeben

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45975

                #8
                Ja, daher suche ich den richtigen §4 Nr. ?
                Die Nummer wirst du nicht finden. Nicht steuerbare Leistungen müssen nicht von der Steuer befreit werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15389

                  #9
                  Die Fördergelder sind nicht steuerbar. Da gibt es nicht extra nochmal ne Steuerfreiheit.

                  Kommentar

                  • dramat
                    Neuer Benutzer
                    • 20.08.2014
                    • 22

                    #10
                    Danke sehr, dann habe ich aber immer noch nicht verstanden, wo ich sie eintragen muss. Oder müssen sie gar nicht in die Ust Erklärung?

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45975

                      #11
                      Oder müssen sie gar nicht in die Ust Erklärung?
                      Damit wirst du dich anfreunden müssen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15389

                        #12
                        Ich dachte sowieso, dass Du auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst.

                        Kommentar

                        Lädt...