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Trennungsunterhalt bei Einzelveranlagung von Eheleuten

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    Trennungsunterhalt bei Einzelveranlagung von Eheleuten

    Liebe Community,

    ich befinde mich seit dem 24.08.2022 im Trennungsjahr mit meiner Ehefrau. Seit dem 01.10.2022 zahle ich Trennungsunterhalt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2022 möchte ich diese 3 Zahlungen geltend machen.
    Ich habe dafür die Einzelveranlagung von Eheleuten beantragt und den Trennungsunterhalt als Sonderausgabe angegeben.
    Laut Steuersoftware ist dies in dieser Konstellation auch zulässig. Darüber hinaus, habe ich die schriftliche Zustimmung der von mir getrennt lebenden Ehefrau eingereicht, auf der sie versichert, diese Einnahmen zu versteuern.
    Im Einkommensteuerbescheid habe ich nun die Rückmeldung erhalten, dass diese Zahlungen bei Einzelveranlagung nicht geltend gemacht werden können.
    Verweis auf BFH-Urteil III R 166/86.
    Für mich ist unklar, ob die Steuersoftware selbst oder meine Eintragungen fehlerhaft sind und ob die Unterhaltsleistungen aus 2023 in der Einkommensteuererklärung für 2023 geltend gemacht werden können, nachdem wir geschieden sind.

    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung

    Viele Grüße

    #2
    Ist mir etwas rätselhaft. Maßgebend ist schon das Jahr der Zahlung. Wieso macht ihr keine Zusammenveranlagung, meist ist das wirklich günstiger.

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      #3
      Da wir getrennt leben, bin ich davon ausgegangen, dass eine gemeinsame Veranlagung sich im Nachgang schwerer nachvollziehen lässt bezüglich Rückerstattung, wer bekommt was. Oder erhalten trotzdem beide getrennte Steuerbescheide?

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        #4
        Ich verschieb die Frage mal ins Unterforum Allgemein und Projekt. Mit der Lohnsteuerbescheinigung für Deine Angestellten hat sie ja nichts zu tun.

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          #5
          Zitat von Pattis Beitrag anzeigen
          Da wir getrennt leben, bin ich davon ausgegangen, dass eine gemeinsame Veranlagung sich im Nachgang schwerer nachvollziehen lässt bezüglich Rückerstattung, wer bekommt was. Oder erhalten trotzdem beide getrennte Steuerbescheide?
          Wenn ihr einen Tag im Jahr zusammen gelebt hat, könnt ihr Zusammenveranlagung machen. Ihr könnt euch auf fifty/fifty einigen, das FA kann aber auch offiziell nach dem Verhältnis der gezahlten Lohnsteuer aufteilen. Zwei Bescheide sind kein Problem, diese sind allerdings identisch (beide Ehegatten, Zusammenveranlagung). Du musst das auch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat klären.

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            #6
            Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich werde das Mal durchrechnen und berichten.

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              #7
              Zitat von Pattis Beitrag anzeigen
              Ich werde das Mal durchrechnen und berichten.
              Gute Idee.
              Wenn Du Trennungsunterhalt zahlst ist ja doch von einem erheblichen Einkommensunterschied zwischen Euch beiden auszugehen, so dass die gemeinsame Veranlagung unter dem Strich sicher günstiger sein wird. Wenn Du Steuerklasse 3 und sie 5 hattest würde die getrennte Veranlagung dazu führen, dass Ihr quasi rückwirkend ab 01.01.2022 so behandelt würdet, als hättet Ihr beide Steuerklasse 1 gehabt - mit der Folge dass Du mit einer Nachforderung des Finanzamtes und sie mit einer Erstattung zu rechnen habt - obwohl Ihr ja den größeren Teil des Jahres noch zusammengelebt und einvernehmlich vom Vorteil der Steuerklassenkombination 3/5 profitiert habt. Das wäre ja sicher nicht im Sinne des Erfinders.

              Für 2023 könnt Ihr dann das begrenzte Realsplitting anwenden (Anlage U).

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