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Fahrten zum vermieteten Objekt teilweise vom Finanzamt gestrichen

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    Fahrten zum vermieteten Objekt teilweise vom Finanzamt gestrichen

    Mir fehlt die Schaltfläche Neues Thema erstellen. Deshalb stelle ich meine Frage hier mit der Bitte an den Admin das Thema zu erstellen. Bei uns wurden die Anzahl der Fahrten zum vermietetet Objekt auf eine Fahrt pro Monat vom Finanzamt gekürzt. Frage : Ist das so einfach gerechtfertigt?

    #2
    Ich hab die Frage von https://forum.elster.de/anwenderforu...ung#post435816 abgetrennt. Ob Du das jetzt findest?

    Mit Elster hat das jedenfalls nichts zu tun. Ein mal pro Monat zum vermieteten Objekt, das finde ich schon extrem viel. Aber da wirst Du Dich mit dem Finanzamt einigen müssen.

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      #3
      Dankeschön dafür. Steuerliche Erfahrungen werden hier aber doch weitergegeben.

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        #4
        Zitat von Eloop Beitrag anzeigen
        Steuerliche Erfahrungen werden hier aber doch weitergegeben.
        Ok, dann sag ich mal: Ein mal pro Monat finde ich schon extrem viel.

        Hier kannst Du übrigens nachlesen, wo Du den Button + Neues Thema findest: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen

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          #5
          Steuerliche Erfahrungen werden hier aber doch weitergegeben.
          Das ist zwar so, ist aber trotzdem nicht der Sinn dieses Forums. Auch im Unterforum Allgemein und Projekt sollte es um Fragen

          zur elektronischen Steuererklärung gehen. Die Frage, wie oft man ein vermietetes Objekt aufsuchen muss bzw. darf, hat damit nun

          mal überhaupt nichts zu tun.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            In Paragraf 1 der Nutzungsbedingungen dieses Forums steht doch ziemlich eindeutig geschrieben:

            Die Nutzung des Forums dient dem unverbindlichen und allgemeinen Informationsaustausch unter den Mitgliedern und ersetzt im Einzelfall nicht das selbststaendige Einholen von Informationen bei den relevanten Stellen bzw. Behoerden durch den Nutzer. Die ausgetauschten Informationen sind rechtlich nicht verbindlich. Rechtswirksame Erklaerungen koennen ueber das Forum weder abgegeben noch entgegengenommen werden.


            Insofern kann ich hier keine unerlaubte Frage des Teilnehmers erkennen. Wo steht denn geschrieben, dass es hier lediglich um Fragen zur elektronischen Steuererklaerung gehen darf? In diesem Unterforum geht es laut Beschreibung um alles, was nicht in den anderen Unterforen hineinpasst.

            Es wurden im Forum staendig Beitraege mit Steuertipps formuliert - die teilweise sogar grenzwertig einer Steuerberatung gleichkommen. Ich habe damit kein Problem, denn ich sehe das lediglich als Informationsaustausch zwischen den Anwendern.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Wo steht denn geschrieben, dass es hier lediglich um Fragen zur elektronischen Steuererklaerung gehen darf?
              Das Forum heißt nun mal ELSTER Anwenderforum. Gemeint sind bei allen Unterforen eigentlich Themen, die etwas mit ELSTER zu tun haben.

              Dass das speziell beim Unterforum Allgemein und Projekt nicht so gesehen wird, ist bekannt. Wenn viele der Fragen allgemein beantwortet werden,

              ist das ja nicht weiter tragisch. Speziell wir Vielschreiber hier müssen aber schon ein wenig aufpassen, weil ja auch die unentgeltliche geschäftsmäßige

              Steuerberatung nach § 5 StBerG verboten ist: https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo Eloop!

                1. Abweichungen zur Erklärung "sollten" eigentlich immer in den Erläuterungen im ESt-Bescheid benannt und erklärt sein - ist sehr schwierig, "Standard-Erläuterungen" von "individuellen Erläuterungen" zu unterscheiden bzw. "individuelle Erläuterungen" aus den Gesamterläuterungen "herauszufischen", weil die im "Fließtext" geschrieben sind ohne Überschriften ohne Absatz-Strukturierung - und das auf 2-3 Seiten - da muss man "mit dem Lineal auf dem Bescheid liegend" lesen ...

                1.1. Bei meinem Finanzamt gibt es auf mein Drängen hin immer mal wieder Sachbearbeiter, die rahmen die "individuellen Erläuterungen" mit **** Sternchen **** ein - aber das ist wohl leider bei den meisten Finanzbeamten zuviel verlangt ... und "automatisch" läuft diese **** besondere Kennzeichnung **** nicht ...

                2. Wenn Sie keine "individuelle Erläuterung" finden, muss Ihnen der Sachbearbeiter auf telefonische oder schriftlich Nachfrage das "warum" erklären!

                Zur Sache: Letztendlich ist es eine Frage des "Nachweises" - wenn Sie eine Mietwohnung in Eigenleistung abends nach feierabend und am Wochenende über Monate hin renoviert haben, dürfte das kein Problem sein - nur für "Gartenpflege" und "Mülltonne" u.ä. wird's halt knackig mit der "Glaubwürdigkeit" ...

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                  #9
                  Meine Frau muss bei dem Zweifamilienhaus, an dem sie beteiligt ist, von Frühjahr bis Herbst durchaus 1-mal wöchentlich im Garten nach

                  dem Rechten schauen. Der Garten hat über 1.000 m². Die Mieter der EG-Wohnung sind damit altersbedingt inzwischen überfordert.

                  Solche Dinge lassen sich aber nicht verallgemeinern, so dass auch keine allgemein gültigen Antworten möglich sind.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo Charlie24!
                    Hallo Eloop!

                    In diesem Fall:

                    Entweder man hat das Glück, dass die Sachbearbeiter der ESt-Erklärung grundsätzlich den Angaben der Steuerpflichtigen "glauben" und eben 26 oder so Fahrten anerkennen.

                    Oder man hat das Pech, auf einen "grundsätzlich Ungläubigen" Finanzbeamten zu treffen - tja, dann muss man wohl die wöchentliche Anwesenheit nachweisen - photografieren mit dem Handy ist manipulierbar - also empfehle ich einen Einkauf im Supermarkt oder das Betanken des Pkw am Mietwohnungsort, auf dem Kassenbon ist ein unverfälschbares Datum mit Uhrzeit drauf!

                    Tja, wenn da nur nicht die Oma wäre, von der man die Mietimmobilie geschenkt bekam, die genau an diesem Ort im Altersheim lebt ...

                    oder da lebt die Freundin oder der beste Freund ...

                    Kommentar


                      #11
                      Charlie24 Eloop

                      zum Glück müssen sich unserer Abgeordneten - die, die die Gesetze machen - mit solch profanen "Beweis-Problemen" nicht herumschlagen, die haben das "Nachweisproblem" für sich selbst ganz galant gelöst:

                      steuerfreie Abgeordnetenpauschale i.H.v. 4.725,48€ pro Monat ... !

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                        #12
                        Charlie24 Eloop

                        aber in einen "sauren Apfel" müssen auch unsere Abgeordnete beißen: "... Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für den Abgeordneten keine „Werbungskosten“. ...

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                          #13
                          Uwe64
                          ist es eigentlich zuviel verlangt mal beim Thema zu bleiben ohne in Polemik zu verfallen?
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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                            #14
                            Beamtenschweiß

                            Bevor Sie mit Fremdwörtern herumhantieren, sollten Sie mal nachschauen, was "Polemik" eigentlich bedeutet:

                            *****
                            "Polemik (von griechisch πολεμικός polemikós ‚feindselig' bzw. πόλεμος pólemos ‚Krieg, Streit') bezeichnet einen meist scharfen Meinungsstreit."

                            Was ist an dem von mir Geschriebenen denn unwahr - über den Wahrheitsgehalt meiner Aussage kann es keinen Meinungsstreit geben!

                            *****
                            "Mit dem Begriff „Polemik“ bezeichnest du einen unsachlichen Meinungsstreit."

                            Da meine Aussage eine unwiderlegbare Tatsache ist, kann es auch kein Meinungsstreit sein, der hier ausgetragen wird.

                            Und unsachlich ist meine Aussage ebenfalls nicht, eben weil sie der Tatsache entspricht.

                            *****
                            Wenn Sie damit sagen wollten, ich solle "beim Thema" bleiben bzw. "nicht politisieren" - das wäre o.k. - aber ich habe das geschrieben, damit die Leser vielleicht mal nachdenken:

                            Dieselben Personen / Politiker, die die Gesetze so machen, dass wir manche Dinge nur schwerlich mangels Nachweismöglichkeit steuerlich absetzen können, haben für sich selbst ein Gesetz gemacht, das sie von solch "lästigen" Nachweisproblemen vollständig entbindet!

                            Und damit haben diese Personen schlichtweg "keine Ahnung" und können die Probleme eines "Otto-Normal-Steuerpflichtigen" nicht verstehen!

                            *****
                            Auf genau diesen Missstand wollte ich aufmerksam machen - und wenn dann ein Meinungsaustausch über großzügige Werbungskostenpauschalen entsteht (was wir bei den Vermietungseinkünften ja schon mal hatten) - gut so - wer an diesem Meinungsaustausch nicht dran teilnehmen möchte, muss ja nicht ...
                            Zuletzt geändert von Uwe64; 11.12.2023, 09:01.

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                              #15
                              Sorry, aber für solche Diskussionen bist du hier im falschen Forum.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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