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    #16
    ... sondern der maximale Preis für eine Mahlzeit, die unter die zitierte Regelung fällt.
    Richtig, nur die 60,00 € sind für die Frage relevant, ob M anzugeben ist oder nicht. Das Weihnachtsessen, das wir unseren Angestellten jählich

    gesponsert haben, führte nicht zu einem M, die vom AG bezahlte Hotelübernachtung mit Frühstück aber schon. Ob dann dahinter 10 Dienstreisen

    im Jahr stecken oder nur eine, weiß man allerdings nicht. Zu meiner aktiven Zeit gab es das M noch nicht. Von der Aufzeichnungspflicht bei den

    Reisekosten waren wir befreit, so dass ich meine Dienstreisen nie mit dem Finanzamt abrechnen musste, weil die Zuschüsse für Verpflegung

    nicht unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung auftauchten. Es wäre ohnehin ein Nullsummenspiel gewesen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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