... sondern der maximale Preis für eine Mahlzeit, die unter die zitierte Regelung fällt.
gesponsert haben, führte nicht zu einem M, die vom AG bezahlte Hotelübernachtung mit Frühstück aber schon. Ob dann dahinter 10 Dienstreisen
im Jahr stecken oder nur eine, weiß man allerdings nicht. Zu meiner aktiven Zeit gab es das M noch nicht. Von der Aufzeichnungspflicht bei den
Reisekosten waren wir befreit, so dass ich meine Dienstreisen nie mit dem Finanzamt abrechnen musste, weil die Zuschüsse für Verpflegung
nicht unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung auftauchten. Es wäre ohnehin ein Nullsummenspiel gewesen.
Kommentar