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EÜR für vermietete Immobilie an Gewerbe - AFA erneut eintragen?

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    EÜR für vermietete Immobilie an Gewerbe - AFA erneut eintragen?

    Hallo!

    - für meine Einkommensteuer habe ich bereits als gesondertes Blatt eine AFA erstellt und übermittelt (2022 erstes Jahr mit Gewerbeimmobilienvermietung)
    - nun hatte ich jedoch bisher die EÜR vergessen
    - dort trage ich nun alle Einnahmen inkl. der Nebenkosten ein
    - und alle Ausgaben

    Fragen:
    1. Muss/darf ich die AFA Angaben in der EÜR erneut eintragen?
    2. Muss/darf ich die Zinskosten erneut in der EÜR eintragen?

    Oder wäre das dann doppelt angezeigt?

    Viele Grüße
    Daniel

    #2
    Die Angaben gehören m. E. zu einer vollständigen EÜR bzw. AVEÜR, soweit es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt und nicht um Einkünfte

    aus Vermietung. Doppelt wäre nur, wenn du die Immobilie auch über eine Anlage V erklärt hättest, sonst ist die Afa-Ermittlung m. E. nur ein Beleg.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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