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Reverse Charge bei Webhosting in EU

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    Reverse Charge bei Webhosting in EU

    Hallo,

    ich verfüge nun auch über eine Umsatzsteuer-ID (zuvor habe ich die Rechnungen aus dem EU Ausland immer inklusive MwSt. erhalten und konnte diese folglich nicht in der Vorsteuer abziehen, sondern musste sie Brutto also Betriebsausgabe buchen).

    Jetzt habe ich das erste Mal eine Rechnung OHNE Mehrwertsteuer aus Madrid erhalten. Es handelt sich um WEBHOSTING. (Ist das eine elektronische Dienstleistung?)

    Ich weiß jetzt nicht, wo ich diese Ausgabe in der ELSTER Umsatzsteuer-Voranmeldung melden soll.

    Konkret:

    1. Wo schreibe ich den gezahlten Betrag ein?
    2. Wo mache ich die Vorsteuer gleichzeitig wieder als Abzug geltend?


    Für jede Hilfe bin ich dankbar.

    #2
    Hallo FinkUndStar,

    zu 1. Seite 4 Innergemeinschaftliche Erwerbe Zeile 24 bzw. Kennziffer 89
    zu 2. Seite 7 Vorsteuerbeträge Zeile 38 bzw. Kennziffer 61

    Tschüß

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      #3
      Hallo holzgoe, VIELEN DANK!

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        #4
        Das, was holzgoe schreibt, ist zwar richtig, gilt aber nur für Waren, also wenn du ein Postpaket aus Madrid mit irgendwas drin zum Anfassen erhalten hättest.

        Für sonstige Leistungen aus der EU gilt Kennziffer 46 (Betrag) und 47 (19% davon), und die Vorsteuer (ebenfalls die 19%) in Kennziffer 67.

        Zeilen bin ich nicht sicher; im gedruckten Formular wären es 29 und 40.

        Außerdem: Wenn du aus Madrid bisher Rechnungen mit 19% deutscher (!) Mwst. erhalten hast, kannst du die behandeln wie simple deutsche Rechnungen, also auch die Vorsteuer abziehen. Denn das Unternehmen in Madrid hat deine 19% gezahlte Mwst. nach Deutschland abgeführt - ist also der gleiche Vorgang wie bei deutschen Rechnungen.

        Etwas anderes wäre es, wenn da spanische Mwst. drauf ausgewiesen wäre. Da müsste man dann ein Web-Formular auf der BZST-Website ausfüllen, um die wieder zurückzukriegen. Es gibt aber Mindesterstattungsgrenzen (50 oder 75 € pro Jahr oder so ähnlich) - drunter gibts nix zurück.

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          #5
          Vielen Dank auch an mhanft für die weitere Klarifizierung.

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