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Nachzahlung als Arbeitnehmer

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    #16
    OK, ich glaube, dass ich dem Problem mit meiner Nachzahlung immer näher komme: Ich sehe gerade, dass in den Lohnsteuerbescheinigungen von meiner Bonuszahlung (aus 2021, die erst in 2022 ausgezahlt wurden und über die Lohnklasse 6 abgerechnet wurde) keine Abzüge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung stattgefunden haben. In anderen Worten: In diesen Lohnsteuerbescheinigungen betrugen die Zeilen 25 + 26 immer 0... Das kann doch nicht richtig sein... Also dann verstehe ich, dass ich meinen Anteil nachzahlen muss, aber die andere Hälfte müsste doch der Arbeitgeber tragen...

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      #17
      ... und noch eine weitere Frage kommt bei mir auf: Warum waren die Zeilen 24a + c in der Lohnsteuerbescheinigung im Vorjahr (2021) bei mir leer und nun in 2022 steht da die 5.500 EUR... Bei multi klingt es ja so als wenn das immer der AG-Anteil für Pflegevers. + Krankenvers. ist und diese Beiträge habe ich in 2021 auch ganz normal bezahlt...

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        #18
        Ich habe schon vorher ausgeführt, dass AG-Zuschüsse nur freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte bekommen.

        Beim freiwillig Versicherten steht also der volle KV-Beitrag in Nr 25 der lstb und der Zuschuss des AG in Nr 24a.

        Beim Pflichtversicherten steht in Nr 25 nur der Anteil des AN, der AG-Beitrag taucht nicht auf.

        Ob sich zwischen den fraglichen lstb ein Wechsel des Status der KV ergeben hat, kannst nur du wissen.

        Jedenfalls wäre der Eintrag der steuerfreien Zuschüsse des AG durch den Abruf von Bescheinigungen definitiv automatisch erfolgt.

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          #19
          Jedenfalls wäre der Eintrag der steuerfreien Zuschüsse des AG durch den Abruf von Bescheinigungen definitiv automatisch erfolgt.
          Er kann die Werte aus seiner Lohnsteuerbescheinigung aber auch manuell auf Seite 5 der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 37 und 39 eintragen,

          da hätten sie nämlich hingehört. Der Bescheinigungsabruf ist bisher anscheinend noch nicht freigeschaltet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Beim freiwillig Versicherten steht also der volle KV-Beitrag in Nr 25 der lstb
            Auch nur, wenn er ein sog. Firmenzahler ist, also der AG die Beiträge zur KV und PV abführt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Auch nur, wenn er ein sog. Firmenzahler ist, also der AG die Beiträge zur KV und PV abführt.
              Das ist korrekt, aber hier anscheinend zutreffend.

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                #22
                Danke euch beiden, das ergibt soweit alles Sinn für mich. Ich verstehe jetzt, dass ich die Beträge von Zeile 24a + c hätte eingeben müssen, um auf dasselbe Ergebnis wie das FA zu kommen.

                Das einzige, was ich mir leider immer noch nicht wirklich beantworten kann, ist, wie ich als Arbeitnehmer eine Nachzahlung von über 1.000€ bekommen kann. In der Regel kriegt man ja als AN etwas erstattet. Es ist richtig, dass ein Wechsel von GKV zu freiwillig gesetzlich versichert stattgefunden hat, aber das kann doch nicht die Erklärung sein, dass ich deshalb nachzahlen muss. Man geht ja davon aus, dass alles vom AG richtig abgeführt wird.

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                  #23
                  Du hattest Einkünfte auf Steuerklasse 6 neben dem normalen Gehalt. Da ist eine Nachzahlung nicht ungewöhnlich.

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                    #24
                    Die Steuerklasse 6 für die Bonuszahlung ist die Ursache. Dort wird ja erstmal der Anfangssteuersatz vor Beginn der Progressionszone angesetzt. Das führt bei hohem Einkommen nach Steuerklasse 1 zu einem zu geringen Lohnsteuerabzug.

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