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Steuerklasse Beamter und Angestellte

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    Steuerklasse Beamter und Angestellte

    Hallo zusammen,

    folgende Ausgangssituation. Mein Mann verdient als Polizeibeamter 60.000 Euro und ich als Angestellte bei 25h 37750 Euro. Wir sind verheiratet und haben zwei Kinder. Ich bekomme von der Arbeit außerdem einen Firmenwaagen. Aktuell habe ich Steuerklasse 5 und mein Mann 3. Meine Kollegin von der Buchhaltung hat mir aber nahegelegt meine Steuerklasse zu wechseln. Also zu IV/IV. Macht das Sinn?? Wir beide kennen uns hier leider absolut nicht aus und ich hoffe hier einige interessante Impulse dazu zu erhalten.

    Ich freue mich auf eure Gedanken.

    Liebe Grüße
    Fjolla

    #2
    Die Frage ist, wie man Sinn machen definiert.

    Steuerklassen beeinflussen den Lohnsteuerabzug. Für die festgesetzte Einkommensteuer haben sie keine Relevanz. Ihr werdet also letztendlich den selben Betrag Einkommensteuer bezahlen.

    Es geht also nur darum, ob ihr eher viel Lohnsteuer zahlt und euch wahrscheinlich über eine Erstattung freuen dürft (was für 4/4 sprechen würde) oder eher wenig bis dahin, dass ihr eventuell nachzahlen müsst, was effektiv bedeutet, dass ihr vom Finanzamt ein zinsloses Darlehen bekommt (dann wäre 3/5 eher die Wahl). Wenn man die Höhe der Gehälter gut abschätzen kann, kann man auch über 4 mit Faktor die Differenz zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer auf Null optimieren.

    Bei 3/5 und 4 mit Faktor besteht die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.

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      #3
      Zitat von Fjolla86 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      folgende Ausgangssituation. Mein Mann verdient als Polizeibeamter 60.000 Euro und ich als Angestellte bei 25h 37750 Euro.
      Was in dieser speziellen Situation für IV/IV sprechen könnte ist die Tatsache, dass sich dadurch Dein Nettoeinkommen erhöht. Das Nettoeinkommen ist Bemessungsgrundlage für Krankengeld, was Dir nach Auslaufen der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse gezahlt wird. Bei Deinem Mann spielt das keine Rolle weil er seine Besoldung im Krankheitsfall in voller Höhe weiter gezahlt bekommt (längstens bis zur Ruhestandsversetzung). Auch das Elterngeld knüpft bei der Bemessung an die Steuerklassen an. Ebenso das Arbeitslosengeld, was für Deinen Mann als Beamter kein Thema ist. Für diese "Vorsorge" könntet Ihr den höheren Lohnsteuerabzug bei Deinem Mann in Kauf nehmen - der ist nämlich nur vorläufig bis zur Steuererstattung mit der Jahressteuererklärung.
      Zuletzt geändert von Telepeter; 21.12.2023, 17:25.

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        #4
        Also zu IV/IV. Macht das Sinn??
        Dafür gibt es Steuerklassenrechner. Wenn es um eine gerechtere unterjährige Nettoaufteilung zwischen Mann und Frau geht,

        würde die Steuerklasse IV mit Faktor Sinn machen. Dein Mann würde netto wesentlich weniger bekommen, dein Netto würde steigen.

        An der Höhe der Einkommensteuer ändert sich nichts, auch besteht nach wie vor Steuererklärungspflicht !

        https://www.vlh.de/wissen-service/st...uerklasse.html

        Noch ein Hinweis: Die Ampelregierung plant die Abschaffung der Kombination III/V, das soll 2024 umgesetzt werden.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Auf der von Charlie24 zitierten Seite mit dem Steuerklassenrechner wird die von mir angesprochene Auswirkung der Steuerklassenkombination auf Sozialleistungen auch angesprochen, siehe https://www.vlh.de/familie-leben/hei...sse-lohnt.html.

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            #6
            Vielen Dank für eure Rückmeldung!
            bei dem letzten Bescheid haben wir keine 1000 Euro zurückbekommen.
            Wie gesagt wir kennen uns beide nicht aus, aber als Laie würde ich gerade als Frau lieber monatlich mehr Netto haben wollen. Den Impuls von Telepeter finde ich ziemlich interessant. Darüber habe ich bisher nicht nachgedacht. Danke dafür.

            Gibt es irgendwo eine Möglichkeit beide Fälle durchzurechnen? Ich würde gerne wissen, was IV für uns beide Netto bedeutet und natürlich auch nach der Steuererklärung.

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              #7
              https://www.bmf-steuerrechner.de/

              Ergänzend noch zu dem Hinweis auf der Seite (Die Jahresumstellung 2024 des BMF-Steuerrechners erfolgt erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz (voraussichtlich im I. Quartal 2024).:

              Es ist geplant die Grundfreibeträge weiter zu erhöhen. Das würde, wenn das durchkommt, sowohl die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer und den Soli etwas mindern beim Lohnsteuerabzug, aber natürlich auch die endgültige Steuer bei der Jahresveranlagung.
              Zuletzt geändert von Picard777; 22.12.2023, 14:39. Grund: Text ergänzt
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Insbesondere stellt https://www.bmf-steuerrechner.de/fb/...rmfb2023.xhtml direkt die Kombinationen 3/5, 4 und 4 mit Faktor gegenüber.

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                  #9
                  Gibt es irgendwo eine Möglichkeit beide Fälle durchzurechnen?
                  Der im Beitrag '#4 verlinkte Steuerklassenrechner wirft den Lohnsteuereinbehalt für alle Kombinationen aus.

                  Was bei der Einkommensteuer dann letztlich herauskommt, siehst du daraus natürlich nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ich hab das mal nach Deinen Angaben in den Rechner eingegeben, dabei kommt folgendes heraus

                    Dabei sind natürlich nicht Eure erst in der Steuererklärung geltend gemachten Kosten berücksichtigt.

                    Wenn da gar nichts geltend gemacht worden wäre hätte die Kombi III/V zu einer Nachforderung von 1.000 € geführt, bei IV/IV hätte es eine Erstattung von 694 € gegeben.

                    Wenn wie Du schreibst das letzte Mal knapp 1.000 € erstattet wurde liegt das an den in der Steuererklärung geltend gemachten Kosten (Fahrtkosten, Spenden, Handwerkerleistungen usw.).

                    Was man sagen kann ist dass die Kombi IV/IV zu einem in der Summe rund 1.700 € höheren Lohnsteuerabzug geführt hätte (den es natürlich bei der Veranlagung zurück gibt).

                    Du selbst hättest mit der Kombi IV/IV rund 4.000 € mehr netto im Jahr, Dein Mann rund 5.700 € weniger.



                    2023-12-22 19_39_01-Welche Steuerklasse_ Interaktiver Online-Rechner der VLH .  VLH – Mozilla Firefo.png

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                      #11
                      Telepeter, nur als Hinweis: Beamte bekommen keinen AG-Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Die sind entweder beihilfeberechtigt

                      oder sie haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, was es bei der Polizei in einigen Bundesländern gibt
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Telepeter, Beamte bekommen keinen AG-Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung
                        Das ist mir aus bekannt, ich war ja selbst Beamter. Ich bin davon ausgegangen dass der Rechner an der Stelle auf die Angaben in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand abstellt: "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf
                        steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?"

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                          #13
                          Ich bin davon ausgegangen dass der Rechner an der Stelle auf die Angaben in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand abstellt:
                          Vielleicht ? Wobei der kurze Hilfetext in dem Rechner für deine Annahme allerdings nichts hergibt.

                          Bei Beamten wird beim Lohnsteuereinbehalt in jedem Fall die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt, deshalb gebe ich als Basisbeitrag

                          immer 250,00 € je Monat an, was auch für die maximal 3.000,00 € in Steuerklasse 3 ausreicht, für die 1.900,00 € in Steuerklasse 4 sowieso.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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