Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Veranlagung von Alterseinlünften

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Veranlagung von Alterseinlünften

    Guten Morgen in die Runde und ein frohes Fest.
    Ich bin gerade dabei eine Erklärung zur Veranlagung von Alterseinküften für meine Mutter auszufüllen, habe aber großen Klärungsbedarf über Leistungen aus der Pflege.
    In Zeile 24 werden Pflegekosten hinterfragt. Sie hat Pflegegrad 3, erhält den Betrag ausgezahlt und deckt damit ihre Kosten. Muß dort nun der Pflegebetrag aufgeführt werden und dazu die Rechnungen die bezahlt werden? Wenn ich aber die Erläuterungen zum Pflegegrad lese ist dieser Betrag steuerfrei.
    In Zeile 25 werden Behinderungsbedingte Umbaukosten hinterfragt. Wir hatten für sie eine Türöffnungsanlage nachrüsten lassen die 1:1 bezahlt wurde,müssen diese Beträge trotzdem in 306 und 307 eingetragen werden?

    Vielen Dank.

    #2
    Die Barleistungen der Pflegeversicherung sind steuerfrei. Wenn damit aber Aufwendungen gedeckt wurden, die als außergewöhnliche Belastungen in den Zeilen 23-27 geltend gemacht wurden, sind die damit korrespondierenden Erstattungen als "zu erwartende/erhaltene Versicherungsleistungen" abzuziehen.

    Hat die Mutter einen vom Versorgungsamt festgestellten Grad der Behinderung (G. d. B.)? Falls nein würde ich für sie einen Antrag stellen und dafür sorgen, dass dieser noch in diesem Jahr beim zuständigen Versorgungsamt eingeht. Das gleiche gilt für einen evtl. erforderlichen Erhöhungsantrag. Das ist zwar "auf den letzten Drücker", führt aber dazu, dass der vom Versorgungsamt irgendwann 2024 festgestellte G. d. B. rückwirkend für das ganze Jahr 2023 steuerlich in Form eines Behindertenpauschbetrages wirksam wird. Das Antragsformular ist im Internet runterzuladen, es müssen zunächst mal nur Angaben zu den Einschränkungen und den behandelnden Ärzten gemacht werden, das Versorgungsamt ermittelt dann von Amts wegen. Es geht vor allem darum, das der Antrag dort noch 2023 eingeht, notfalls hinfahren und einwerfen.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 26.12.2023, 10:55.

    Kommentar


      #3
      Der gewählte Titel ist einigermaßen irreführend. Es geht nicht um Alterseinkünfte, sondern um Außergewöhnliche Belastungen.

      Was die behinderungsbedingten Umbaukosten angeht, musst du bei einem Eigenaufwand von 0 € natürlich nichts erklären.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X