Hotelkosten für Wohnungssuche steuerlich absetzen

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  • HannaW
    Neuer Benutzer
    • 28.12.2023
    • 1

    #1

    Hotelkosten für Wohnungssuche steuerlich absetzen

    Hallo,

    kann man für die berufsbdeingte Wohnungssuche auch die Hotelkosten absetzen? Wenn man sehr weit weg zieht, muss man natürlich vielleicht ein paar Tage dort verweilen, um ein paar Besichtigungen zu machen. Die Reisekosten kann man ja absetzen.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45975

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es hier im Forum geht.

    Du wirst dich selbst schlau machen müssen. Übernachtungskosten gehören für gewöhnlich auch zu den Reisekosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #3
      Das ist kein Steuerberatungsforum hier. Wenn das Werbungskosten sind, dann gehört das in die Anlage N, als Betriebsausgaben wäre wohl die Anlage EÜR angebracht.

      Kommentar

      • HundKatzeMaus
        Erfahrener Benutzer
        • 31.08.2022
        • 1355

        #4
        In einem anderen Forum habe ich dazu folgenden Hinweis gefunden:

        "Als Reisekosten zum Suchen oder Besichtigen einer Wohnung werden nur zwei Reisen fuer eine Person oder eine Reise fuer zwei Personen, jeweils fuer haechstens zwei Aufenthalts- und zwei Reisetage, anerkannt. Sie koennen hierfuer - wie bei einer Auswaertstaetigkeit - Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Uebernachtungs- und Nebenkosten abrechnen und dabei auch die Reisekostenpauschale ansetzen."

        Nachvollbar, dass man nicht seinen Urlaub im kuenftigen Beschaeftigungsort zu Lasten der Allgemeinheit verbringen darf - auch wenn man nebenbei noch ein paar Wohnungsbesichtigungen macht, oder? Da finde ich die o.g. Begrenzung auf zwei Personen bzw. Tage doch sehr sinnvoll.

        Ich gebe nur meine Meinung wieder und mache keine Steuerberatung!
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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