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Frage zu Anlage V

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    Frage zu Anlage V

    was soll in der Anlage V bei "Veräußert / Übertragen am" eingetragen werden? Z.B. Vermietungsbeginn?

    #2
    was soll in der Anlage V bei "Veräußert / Übertragen am" eingetragen werden? Z.B. Vermietungsbeginn?
    Nein, nur ein unterjähriger Verkauf des Objekts, ansonsten bleibt das Feld leer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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