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Steuerrückzahlung

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    Steuerrückzahlung

    Hallo,
    Ich habe vor 2 Jahren angefangen einen kleinen Online-Shop zu erstellen und Schnullerketten zu verkaufen (Kleinunternehmen). Dafür wurden gleich Waren und Werbematerial eingekauft. Die habe ich bei der Steuererklärung angegeben und wurden mit der damaligen Steuerrückzahlung ausgeglichen. Als Kleinunternehmer habe ich die EÜR und die anderen benötigten Anlagen abgegeben. Das Finanzamt hatte nichts zu beanstanden. Auch letztes Jahr habe ich es genauso gemacht.
    Meine Frage ist nun:
    Die Rückzahlung, die ich erhalten habe, als Beispiel 1000 € aus den letzten beiden Jahren, müssen diese noch irgendwie versteuert oder zurückgegeben bzw. gezahlt werden, sollte ich mein Geschäft 2024 schließen? Oder kann ich diese Rückzahlung behalten?
    Vielen Dank im voraus

    #2
    Du musst ja mit Geschäftsaufgabe zur Bilanzierung wechseln. Also kann sich natürlich eine Rückzahlung ergeben.

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      #3
      Die allererste Frage ist ja, was das für Steuern waren die das FA zurückgezahlt hat. Du schreibst von Kleinunternehmerregelung, also gehe ich recht in der Annahme, dass das keine Umsatzsteuer war (die wäre ansonsten im Jahr des Zuflusses Betriebseinnahme).

      Wenn es eine Rückzahlung auf die Einkommensteuer war, weil Du im ersten Jahr mit dem Geschäft einen Verlust gemacht hast, ist die Vorfrage, ob der Einkommensteuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist oder für vorläufig erklärt wurde, weil die Gewinnerzielungsabsicht noch nicht abschließend beurteilt werden konnte. Wenn es im Jahr der Aufgabe des Geschäftes unter dem Strich zu einem Totalverlust über die gesamte Betriebsdauer gekommen ist könnte das Finanzamt in diesem Fall den Verlust rückwirkend auf "0" setzen und dann wäre in der Tat eine Nachzahlung fällig.

      Ansonsten stellt sich bei der Betriebsaufgabe natürlich die schon von L. E. Fant angesprochene Notwendigkeit einer Aufgabebilanz, bei der die noch vohandenen Warenbestände zu bewerten wären.

      Aber das alles überschreitet jetzt deutlich den Rahmen dieses Forums so dass wir das hier nicht weiter diskutieren können.

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