Hallo,
Ich habe vor 2 Jahren angefangen einen kleinen Online-Shop zu erstellen und Schnullerketten zu verkaufen (Kleinunternehmen). Dafür wurden gleich Waren und Werbematerial eingekauft. Die habe ich bei der Steuererklärung angegeben und wurden mit der damaligen Steuerrückzahlung ausgeglichen. Als Kleinunternehmer habe ich die EÜR und die anderen benötigten Anlagen abgegeben. Das Finanzamt hatte nichts zu beanstanden. Auch letztes Jahr habe ich es genauso gemacht.
Meine Frage ist nun:
Die Rückzahlung, die ich erhalten habe, als Beispiel 1000 € aus den letzten beiden Jahren, müssen diese noch irgendwie versteuert oder zurückgegeben bzw. gezahlt werden, sollte ich mein Geschäft 2024 schließen? Oder kann ich diese Rückzahlung behalten?
Vielen Dank im voraus
Ich habe vor 2 Jahren angefangen einen kleinen Online-Shop zu erstellen und Schnullerketten zu verkaufen (Kleinunternehmen). Dafür wurden gleich Waren und Werbematerial eingekauft. Die habe ich bei der Steuererklärung angegeben und wurden mit der damaligen Steuerrückzahlung ausgeglichen. Als Kleinunternehmer habe ich die EÜR und die anderen benötigten Anlagen abgegeben. Das Finanzamt hatte nichts zu beanstanden. Auch letztes Jahr habe ich es genauso gemacht.
Meine Frage ist nun:
Die Rückzahlung, die ich erhalten habe, als Beispiel 1000 € aus den letzten beiden Jahren, müssen diese noch irgendwie versteuert oder zurückgegeben bzw. gezahlt werden, sollte ich mein Geschäft 2024 schließen? Oder kann ich diese Rückzahlung behalten?
Vielen Dank im voraus
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